Mahlberg gegen Bahn vor dem Verwaltungsgerichtshof

Ziehen weiter an einem Strang: Bürgermeister Dietmar Benz (rechts) und Anwalt Dominik Kupfer. | Foto: Foto: krö
  • Ziehen weiter an einem Strang: Bürgermeister Dietmar Benz (rechts) und Anwalt Dominik Kupfer.
  • Foto: Foto: krö
  • hochgeladen von dtp02 dtp02

Mahlberg. Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Mahlberg und der Bahn wegen der
Umsetzung einer in einem Lärmaktionsplan vorgeschlagenen
Schallschutzmaßnahme „Besonders überwachtes Gleis“ geht in die nächste
Runde: Nachdem das Freiburger Verwaltungsgericht die Klage der Stadt
abgewiesen hatte, beschloss der Gemeinderat am Montagabend mit zehn
Stimmen bei zwei Enthaltungen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Diese hatte das Gericht ausdrücklich zugelassen, „weil die Frage nach einem
eigenen durchsetzbaren Recht der Gemeinde aus Lärmaktionsplänen von
grundsätzlicher Bedeutung“ sei. Mit der Angelegenheit wird sich nunmehr
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in  Mannheim nach Einschätzung des
Mahlberger Bürgermeisters Dietmar Benz voraussichtlich im Februar oder
März kommenden Jahres befassen.

Ein Vertreter der beklagten DB Netz AG hat bereits angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen.
Das wäre zunächst das Bundesverwaltungsgericht und eventuell das
Bundesverfassungsgericht. Dabei würde es insbesondere um die Frage
gehen, ob die Bahn als Träger öffentlicher Verwaltung eine im Rahmen
eines von der EU vorgeschriebenen Lärmaktionsaktionsplans vorgeschlagene
Maßnahme umsetzen muss oder nicht.

Nach Einschätzung von Bürgermeister Benz ist dies auch der Grund dafür, dass sich die Bahn
gegen die vergleichsweise geringfügige Maßnahme – Schleifen der Schienen
für jährliche Investitionskosten von rund 15.000 Euro – vehement wehrt.
Weitere Forderungen – zum Beispiel von Kommunen entlang der
Rheintalbahn – könnten dann, so die Befürchtung, folgen. Mit Interesse
wird die Angelegenheit denn auch von Bürgerinitiativen in der Region wie
der IG Bohr verfolgt.

Die Stadt Mahlberg könnte indes ein Einzelfall bleiben, denn ab kommendem Jahr ist das Eisenbahnbundesamt
für Lärmaktionspläne zuständig, wird also nach Einschätzung von Dietmar
Benz und des Anwalts Prof. Dr. Dominik Kupfer, „der Bock zum Gärtner
gemacht“. Bis der jedoch Lärmaktionspläne erstellt, könnte es
erfahrungsgemäß länger dauern. Und so lange gilt der  von der Stadt
Mahlberg vorgeschlagene Maßnahmenkatalog.

Man habe den Weg der Klage bestritten und wolle dies auch konsequent weiterführen, betonte
Benz in der Gemeinderatssitzung am Montagabend. Dies sei man dem Wohl
der Bürger in punkto Lärmschutz schuldig. Derweil erläuterte und
begründete  Anwalt Kupfer die weitere Vorgehensweise. „Für mich ist die
Begründung, mit der das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, in
vielen Punkten nicht nachvollziehbar“, so Kupfer. Gemeinsam mit
Bürgermeister Dietmar Benz sieht er deshalb Chancen, dass dem Anliegen
der Stadt  in der nächsthöheren Instanz entsprochen wird.

Wenn man den gesunden Menschenverstand zu Grunde lege, habe man, so Kupfer, 
wenig Verständnis dafür,  dass die Stadt einerseits in der Pflicht sei,
mit sehr hohem Aufwand einen Lärmaktionsplan zu erstellen, aber dann,
wenn konkrete Maßnahmen zur Minderung oder  Vermeidung von Lärm
erarbeitet wurden und die Durchführung  von Schutzmaßnahmen gefordert
wird, der Stadt die Klagebefugnis abgesprochen und die Bindungswirkung
verneint werde.

Nach der Lesart des Verwaltungsgerichts und der auch der Bahn habe sich gezeigt, dass die Umsetzung  der EU
Umgebungslärmrichtlinien in nationales Recht sehr lückenhaft sei. Auch
deshalb wundert sich Dietmar Benz, dass sich bei der Stadt wegen der
Angelegenheit noch kein hiesiger Bundestagsabgeordneter gemeldet habe.
Dafür stehe er mit einem EU-Abgeordneten der Grünen in Kontakt.

Autor: rö/krö

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.