Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet
Bürgerentscheid über Länge der Fußgängerzone

Bei Nicole Trayer laufen alle Fäden im Oberkircher Rathaus zusammen. Sie und ihre Helfer haben in den vergangenen Wochen alles organisiert, damit der zweite Bürgerentscheid in der Geschichte Oberkirchs reibungslos ablaufen kann.  | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Bei Nicole Trayer laufen alle Fäden im Oberkircher Rathaus zusammen. Sie und ihre Helfer haben in den vergangenen Wochen alles organisiert, damit der zweite Bürgerentscheid in der Geschichte Oberkirchs reibungslos ablaufen kann.
  • Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • hochgeladen von Matthias Kerber

Oberkirch (st). Nur noch wenige Tage sind es bis zum Bürgerentscheid am Sonntag, 12. Juli, über die Einrichtung einer dauerhaft langen Fußgängerzone von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtsgebäudes. Am kommenden Sonntag sind 16.271 Wahlberechtigte aufgerufen ihr Votum abzugeben. Fast 2.500 Bürger haben in den vergangenen Wochen bereits Briefwahlunterlagen beantragt.

Frist für Beantragung Briefwahlunterlagen läuft ab

Anträge auf Briefwahl können nur bis kommenden Donnerstag, 9. Juli, 12 Uhr, online beantragt werden, damit die Anträge auch noch zeitig durch das Rathaus bearbeitet werden können.

Allerdings können Wahlscheine im Bürgerbüro noch bis diesen Freitag, 10. Juli, 18 Uhr, persönlich abgeholt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum am Sonntag nicht aufgesucht werden kann, kann das Bürgerbüro ausnahmsweise auch am Tag des Bürgerentscheids, Sonntag, 12. Juli, noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen ausstellen.

Wo ist mein Abstimmungslokal?

Die Stimmberechtigten, welche am Sonntag persönlich abstimmen möchten, sollten auf ihrer Wahlbenachrichtigung nochmals genau nachschauen, in welches Abstimmungslokal sie gehen müssen. In der Kernstadt Oberkirch werden statt der bisherigen acht Wahllokale nämlich nur vier eingerichtet sein. Diese sind:

  • Ratssaal im Rathaus (für Stadtmitte/Östliche Kernstadt)
  • Johann-Wölfflin-Schule (für Gaisbach, Hilsen, Bühnd, Krautschollen und Wolfhag)
  • Erwin-Braun-Halle (für Fernach/Westliche Kernstadt) sowie
  • Forum am Hans-Furler-Gymnasium (für Oberdorf/Butschbach und Hesselbach)

Die Wahllokale im Bürgertreff, im Altenheim „St. Josef“, im Kindergarten „Sr. Giovanna“ und in den Stadtwerken bleiben beim Bürgerentscheid geschlossen. In den acht Ortsteilen bleibt alles beim Alten und es werden die üblichen Wahllokale geöffnet sein.

Quorum von 3.254 Stimmen erforderlich

Für Briefwähler und Urnenwähler gilt gleichermaßen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel einen Vorbehalt oder einen beleidigenden Zusatz enthält. Wichtig für einen erfolgreichen Abschluss des Bürgerentscheids ist nach der Gemeindeordnung jedoch ein klares Votum von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Dies bedeutet, dass sich 3.254 Bürger mit „Ja“ oder „Nein“ zu der im Bürgerentscheid gestellten Frage bekennen müssen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, fällt die Sachentscheidung wieder an den Gemeinderat zurück.

Eine offizielle Bekanntgabe des Ergebnisses nach der Auszählung wird im Rathaus nicht erfolgen. Die Ergebnisse sind nach der Feststellung des Endergebnisses auf der Internetseite der Stadt abrufbar.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.