Für Personen ab 18 Jahren
FFP2-Maske in städtischen Einrichtungen

Seit Dienstag haben Besucher ab 18 Jahren von städtischen Einrichtungen eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen.  | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Seit Dienstag haben Besucher ab 18 Jahren von städtischen Einrichtungen eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen.
  • Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • hochgeladen von Matthias Kerber

Oberkirch (st). Die neue Corona-Verordnung des Landes beinhaltet eine Pflicht für alle Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken – in Innenbereichen zu tragen.

Dies gilt auch für den Besuch von städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise das Rathaus mit seinen Nebengebäuden, die Ortsverwaltungen, das Heimat- und Grimmelshausenmuseum, die Städtische Galerie oder die Mediathek, so die Stadtverwaltung in einer Pressenotiz.

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