Alle Angaben zentral im Internet
Informationen zur neuen Grundsteuer

Ansprechpartner in Sachen Grundsteuerreform sind die Finanzämter im Land. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de finden sich weitere Informationen zu dem Thema.  | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Ansprechpartner in Sachen Grundsteuerreform sind die Finanzämter im Land. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de finden sich weitere Informationen zu dem Thema.
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Oberkirch/Stuttgart (st). Der Landtag hat vor zwei Jahren ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Seit 1. Juli können die Bürger die dafür notwendige Feststellungserklärung abgeben, so die Stadtverwaltung Oberkirch in einer Pressemitteilung.

Seit dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.

Übermittlung muss digital erfolgen

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare stehen unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereit. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen Internetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln.

Die Angaben bei der Feststellungerklärung für die Grundsteuer B sind:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss, ist dem Anschreiben des Finanzamts zu entnehmen
  • die Grundstücksfläche, diese ist beispielsweise dem notariellem Kaufvertrag zu entnehmen,
  • der Bodenrichtwert, dieser kann im Internet kostenlos ermittelt werden, und
  • gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Flurstückzähler, Grundstückfläche und Bodenrichtwert können nach Eingabe der Adresse kostenlos auf einer Internetseite des Landes abgefragt werden.

Der Gutachterausschuss Renchtal hat alle benötigten Bodenrichtwerte für sein Gebiet in das zentrale Informationssystem des Landes übertragen. Nur für rund zwei Drittel des Landes stehen diese Informationen zum Start des Bodenrichtwertinformationssystem zur Verfügung.

Land stellt zahlreiche Informationen und Hilfen bereit

Um die Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. Die privaten Eigentümer von Grundstücken erhielten bis zum Starttag 1. Juli ein Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen.

Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.

Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Grundstückseigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden.

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