Braunberg und Geigenköpfle/Schnaigbühl in Regionalplan aufgenommen
19 Mal Vorrang für die Windkraftnutzung

Offenburg (st). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung in Offenburg die Ergänzung des Regionalplans um das Kapitel Windenergie als Satzung festgestellt. Damit wurde das über vier Jahre währende Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren abgeschlossen und der seit 22. September 2017 rechtsgültige „Regionalplan 3.0“ wird vervollständigt. Nun ist das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Zug, auch diesen Teil des neuen Regionalplans zu genehmigen. „Keine Gemeinde darf mit ihren Planungen oder Maßnahmen einen Ausschluss von Windkraftanlagen innerhalb der 19 festgelegten Gebiete erwirken“, stellt Verbandsdirektor Dieter Karlin heraus. Mit großer Mehrheit hat sich das Gremium für den Beibehalt des im zweiten Offenlage-Entwurf enthaltenen Gebiets am Gschasikopf, Gemeinde Elzach, ausgesprochen. Die teils abgelehnten Vorranggebiete Braunberg auf Gemarkung der Stadt Oppenau und der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach sowie Geigenköpfle/Schnaigbühl auf Gemarkung der Gemeinden Friesenheim und Hohberg wurden von der Verbandsversammlung mit sehr großer Mehrheit in den Regionalplan aufgenommen.

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