Angeklagter schweigt zum Geschehen
Brutale Tat in Offenburg vor Gericht

Der Angeklagte, der am 11. Februar eine 37-jährige Psychotherapeutin getötet haben soll. Der Prozess hat am Dienstag begonnen. | Foto: gro
  • Der Angeklagte, der am 11. Februar eine 37-jährige Psychotherapeutin getötet haben soll. Der Prozess hat am Dienstag begonnen.
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  • hochgeladen von Christina Großheim

Offenburg (gro) Die Tat am 11. Februar 2025 hatte deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Eine 37-jährige Psychotherapeutin war auf dem Parkplatz durch einen brutalen Messerangriff getötet worden. Seit Dienstag, 8. Juli, steht der 42-jährige Tatverdächtige vor dem Landgericht Offenburg.

Ein kleiner, schmächtiger Mann wurde in den Saal geführt. Da er eine Kapuze trug, war sein Gesicht - zumindest zu Beginn des Prozesses - nicht zu erkennen. Erst auf Nachhaken des Vertreters der Nebenklage forderte der Richter den Angeklagten auf, die Kapuze abzunehmen. Während der Verhandlung zeigte er keine Regung oder Gefühle.

Die Anklageschrift

Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: Dem 42-jährigen Deutsch-Franzosen wird vorgeworfen, am 11. Februar ab 17.15 Uhr bewaffnet mit einem Messer an der Praxis, in der das 37-jährige Opfer beschäftigt war, auf die Deutsch-Französin gewartet zu haben. Als sie gegen 18 Uhr zum Parkplatz ging, soll er sie mit 38 Messerstichen und -schnitten attackiert haben. Unmittelbar nach dem Angriff sei er in Richtung Hauptstraße gegangen. Die Frau, die zu dem Tatzeitpunkt mit dem zweiten Kind schwanger war, starb am Tatort an ihren schweren Verletzungen. Die Anklage lautet auf Mord. Der Angeklagte habe die Psychotherapeutin wegen einer angeblich falschen Behandlung für seine Lebenssituation verantwortlich gemacht, so der Staatsanwalt.

Ob dies zutrifft, blieb unklar, denn der Angeklagte ließ über seinen Rechtsanwalt erklären, dass er sich weder zu seiner Person noch zur Sache einlassen werde. Auch Rückfragen während der Zeugenbefragungen habe ihm sein Mandant verboten, so der Verteidiger.

Zeugenaussagen

Am ersten Verhandlungstag wurden die Familienangehörigen der 37-Jährigen befragt, darunter der Ehemann, die Eltern sowie der Bruder. Sie alle treten ebenfalls als Nebenkläger auf. Ihre Aussagen waren sehr emotional. Der Ehemann brach immer wieder in Tränen aus, als er von den gemeinsamen Jahren, aber auch den Monaten nach der Tat erzählte. Er schilderte die Beziehung als harmonisch. Das Paar lebte in Straßburg und hatte gemeinsame Zukunftspläne.

Seine Frau habe ihm 2021, als sie noch in der Klinik an der Lindenhöhe beschäftigt war, von einem Patienten berichtet, vor dem sie sich gefürchtet habe. Ohne Namen zu nennen, habe sie ihn als gewaltbereit und manipulativ geschildert. Ihre Bedenken habe die Klinikleitung nicht ernst genommen. Sie habe sich nach acht Therapiestunden entschieden, die Behandlung abzubrechen. Kurz darauf verließ sie die Klinik, da sie in Mutterschutz ging.

Morddrohung

Nach der Elternzeit sei sie zu einer Praxis in Offenburg gewechselt. Dort habe sie sich wohlgefühlt. An einem Abend im Dezember 2023 habe sie weinend bei ihm angerufen. Die Polizei habe ihr mitgeteilt, dass es Morddrohungen gegen sie und eine weitere Person gebe. Als Schutz sei ihr von der Polizei angeboten worden, sie - nach einem vorherigen Anruf - am Abend in der Praxis abzuholen. Das habe sie abgelehnt. Deshalb sei sie zunächst von Kollegen auf den Parkplatz begleitet worden. Ihr Name sei sowohl von der Internetseite als auch dem Praxisschild entfernt worden. Als nach einer Weile nichts geschehen sei, hätten sie beide ihr Leben wieder aufgenommen, so der Ehemann. 

Der 11. Februar begann für das Paar positiv, da ihnen bei einem Arztbesuch bestätigt wurde, dass die Schwangerschaft gut verlaufe. Am Abend habe er noch kurz mit seiner Frau telefoniert, die ihm sagte, dass sie bald aufbrechen würde. Als sie dann nicht nach Hause kam, habe ihn das stark beunruhigt. Er informierte seine Schwiegereltern, da er seine kleine Tochter nicht alleine lassen wollte. Der Vater des Opfers fuhr nach Offenburg und stieß auf das Polizeiaufgebot bei der Praxis. Erst in der Nacht erfuhr die Familie, dass die 37-Jährige getötet worden war. 

Unklarheiten

Im Anschluss wurde eine Reinigungskraft befragt, die gegen 18.15 Uhr die Frau auf dem Parkplatz liegen sah, aber nicht den Notruf verständigte. Sie erklärte, sie habe sich nicht getraut, da sie schlecht Deutsch spreche. Erst die Tochter der Zeugin, die gegen 19 Uhr kam, rief den Rettungswagen. Der Richter klärte die Frau auf, dass ihr ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung drohen könnte.

Die Rettungskräfte - zwei Ärztinnen und ein Sanitäter - gaben im Zeugenstand an, dass dem Opfer nicht mehr geholfen werden konnte. Sie konnten nicht sagen, ob ein früheres Eintreffen das Leben der Frau hätte retten können.

Der Prozess wird am 30. Juli fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 26. August fallen.

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