Übertragung von Mensch zu Mensch – Gesundheitsamt muss informiert werden
Kopfläuse sind richtig lästig, aber völlig ungefährlich

Nicht durch Jacke an Jacke, sondern nur bei einem Haar-an-Haar-Kontakt – etwa beim gemeinsamen Spielen im Kindergarten – können Läuse übertragen werden.  | Foto: KKH
  • Nicht durch Jacke an Jacke, sondern nur bei einem Haar-an-Haar-Kontakt – etwa beim gemeinsamen Spielen im Kindergarten – können Läuse übertragen werden.
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Ortenau (ds). Sie werden bis zu drei Millimeter lang, haben hakenförmige Krallen, sind weißlich-grau und ernähren sich von menschlichem Blut: Kopfläuse. Immer wieder – jahreszeitenunabhängig, jedoch mit einer Häufung in den Sommer- und Herbtsmonaten – werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene von den Plagegeistern befallen. Die gute Nachricht dabei ist: Kopfläuse sind zwar lästig, aber völlig ungefährlich.
"Kopfläuse treten unabhängig von der persönlichen Körperpflege und den hygienischen Verhältnissen auf", betont Dr. Evelyn Bressau vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Gesundheitsamt des Ortenaukreises. Läuse neigen nicht dazu, den behaarten menschlichen Kopf zu verlassen, da sie außerhalb des Kopfes nicht lange überleben. Denn Kopfläuse sind etwa alle drei bis vier Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen. Ansonsten trocknen sie aus und sterben nach zwei bis drei Tagen ab. "Eine Übertragung erfolgt direkt von Mensch zu Mensch durch Überwandern von Haar zu Haar. Kopfläuse können nur an Haaren gut und schnell klettern, springen oder fliegen können sie nicht", erklärt Bressau. Übertragungen über Gegenstände sind zwar nicht auszuschließen, spielen aber nach wissenschaftlichen Untersuchungen als Übertragungsweg kaum eine Rolle. "Auch Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen", führt sie weiter aus. Da der Mensch der einzige Wirt für Kopfläuse ist, kommen die Parasiten auch nur beim Menschen vor. "Enge zwischenmenschliche Kontakte, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, begünstigen die Verbreitung von Kopfläusen", stellt Evelyn Bressau fest.
Bemerken Eltern, dass ihr Kind von Läusen befallen ist, so sind sie verpflichtet, den jeweiligen Kindergarten oder die Schule darüber zu informieren. Das regelt §34 des Infektionsschutzgesetzes. Die jeweilige Einrichtung wiederum muss den Befall dem Gesundheitsamt melden und alle Eltern, deren Kinder die betroffene Gruppe oder Einrichtung besuchen, informieren. "Das Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine Weiterverbreitung mit hoher Sicherheit auszuschließen ist", betont Bressau. Werden Läuse festgestellt, muss am gleichen Tag die Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel beginnen. "Außerdem müssen die Eltern schriftlich zusichern, dass sie eine adäquate Behandlung durchgeführt haben und eine zweite Behandlung nach acht bis zehn Tagen durchführen werden", so die Ärztin weiter. Auch Kontaktpersonen, etwa in der Familie, müssen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls einer Behandlung unterziehen. Nach der Anwendung des Lausmittels sollte das noch feuchte und mit einer Pflegespülung behandelte Haar sorgfältig ausgekämmt werden. Ergänzende Hygienemaßnahmen, wie das vorsorgliche Reinigen von Kämmen, Bürsten und Haarspangen in heißer Seifenlösung, das Wechseln von Schlafanzügen, Bettwäsche, Handtüchern und Unterwäsche sind dagegen von nachrangiger Bedeutung. Kopfbedeckungen, Schals oder auch Kuscheltiere können für drei Tage in einer verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Ohne Nahrungsquelle sind die Läuse dann regelrecht verdurstet.
"Seit Jahren sind teilweise schleppende Meldung und fehlerhafte Behandlung oder fehlende Behandlung auch betroffener Angehöriger die Gründe dafür, dass Kopfläuse oft wochenlang in einzelnen Gruppen verbleiben und es dann auch zu erneuten Übertragungen kommt", kritisiert Evelyn Bressau abschließend.

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