Verfahren nach Verkehrskontrollen
Zehn Personen in einem VW Golf

Offenburg (st) Neben Geschwindigkeitsverstößen, einer Fahrt über eine rote Ampel und das nichtzulässige Abschleppen eines liegengebliebenen Autos mit einem mit rotem Kennzeichen versehenen Zugfahrzeuges, hatten die Beamten des Polizeireviers Offenburg zwischen Montagabend und den frühen Dienstagmorgenstunden mehrere Verstöße zu ahnden.

Zwei weitere Kontrollen zogen für die Fahrzeugführer jedoch noch deutlich unangenehmere Konsequenzen nach sich: Um 21 Uhr sollte der Fahrer eines Mercedes in eine Kontrolle gelotst werden. Hierzu überholte der Streifenwagen den Mercedes des 31-Jährigen und signalisierte zu folgen. Nachdem der Mann einige Meter hinterherfuhr, bog er im Bereich einer Abfahrt der B33A/Gustav-Heinemann-Brücke unvermittelt am Ende einer Ausfahrt auf diese ab und beschleunigte mit quietschenden Reifen, um sich der Kontrolle zu entziehen. Zu seinem Nachteil war dabei der Umstand, dass sich von ihm offenbar unbemerkt ein zweiter Streifenwagen hinter ihm befand und ihn nach wenigen Metern stoppen konnte. Grund für die versuchte Flucht war dabei offenbar, dass der Mercedes-Lenker nicht im Besitz eines Führerscheins ist.

Gegen 22.30 Uhr wurde der Fahrer eines VW-Golf in der Heinrich-Hertz-Straße zunächst wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes angehalten. Er war mit etwa 70 Stundenkilometer bei erlaubtem Tempo 50 gefahren. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich zehn Menschen in dem VW befanden. Während sich auf dem Rücksitz sechs Kinder ohne jegliche Sicherung befanden, saß auf dem Beifahrersitz die ebenfalls nicht angeschnallte 31-jährige Mutter, einen Säugling im Arm haltend und ein weiteres Kind im Fußraum der Beifahrerseite. Auch der Fahrer selbst war nicht angeschnallt. Nachdem der 33-Jährige belehrt wurde und geeignete Kindersitze an die Kontrollstelle zur Weiterfahrt bringen sollte, kehrte er wiederum nicht angeschnallt an den Kontrollort zurück und fuhr auch im Anschluss unangegurtet davon. Weil er sein Fahrzeug darüber hinaus im Ausland zulassen ließ, obwohl er einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland unterhielt, sieht er unter anderem auch einem Steuerverstoß entgegen. Neben Bußgeldstelle, Hauptzollamt und Jugendamt, wurde auch die Führerscheinstelle von den festgestellten Umständen unterrichtet.

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