Verwaltungsrechtler und fünf Händler wollen Bebauungsplan für unwirksam erklären
Die Gründe der Kläger gegen das Rée-Carré

Die visuelle Ansicht des geplanten Einkaufsquartiers. | Foto: Foto: OFB
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Offenburg. Wochenlang warteten der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, die Stadt Offenburg und die Öffentlichkeit auf die Begründung für die Normenkontrollklage gegen
das Einkaufsquartier Rée-Carré. Dies hat der Freiburger Rechtsanwalt
Alexander Simon, der die fünf Kläger – Ute Grimm (Sport Grimm), Mara
Heckmann (Schuh und Mode Heckmann), Karstadt, Willi Wetzel (Eigentümer
des Boutique-Gebäudes) und Silvano Zampolli (Eiscafé) – vertritt, nun
eingereicht.

Die Klage begründet sich vor allem mit einer Befangenheit von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, Mängel bei der
Verkehrsplanung und der Bewertung des daraus resultierenden Lärms sowie
die zu niedrige Zahl der geplanten Tiefgaragenplätze. Seine Forderung
lautet daher, der Verwaltungsgerichtshof solle den Bebauungsplan der
Stadt Offenburg für unwirksam erklären.

Die Befangenheit Schreiners begründet der Verwaltungsrechtler damit, dass die
Oberbürgermeisterin eine Vielzahl der Sitzungen der Stadträte zu dem
Projekt geleitet habe. Zudem sei sie aber durch ihr Amt auch Vorsitzende
des Verwaltungsrats der Sparkasse Offenburg/Ortenau und daher liege ein
Interessenkonflikt vor.

Statt der von der Stadt ausgewiesenen maximal 500 Stellplätzen sieht Simon die Notwendigkeit von 700 Parkplätzen zuzüglich der Stellplätze für die Bewohner der geplanten
Wohnungen. Wie der Verkehr in der Wasserstraße, der Gustav-Rée-Anlage
und der Lange Straße rund um das Kloster sowie an den Gleisen von der
Unionbrücke in alle Richtungen bis in die Tiefgaragenzufahrt sich
entwickle, dazu habe die Stadt unzureichende und falsche Einschätzungen
abgegeben, so die Klage.

Grundsätzlich beklagt Simon, dass die Stadt bisher eine Einsicht in den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor OFB verweigert habe. Daher sei auch nicht ersichtlich, in
welchem Rahmen die Obergrenze der zu erwartenden Umsatzverteilung gelegt
wurde. Dass er die Werte, die öffentlich kommuniziert worden sind, für
zu optimistisch hält, daraus macht er in seiner Klagebegründung keinen Hehl.

Die Reaktionen von Stadt und Investor OFB auf die Begründung stehen noch aus, da ihnen diese bisher nicht vorliege,
erklären Heidi Haberecht für die Verwaltung und Thomas Kamberg für die
OFB. Bisher habe die angekündigte Normenkontrollklage keine Auswirkungen
auf die Vorbereitungen der OFB gehabt, so Kamberg. Der Bauantrag werde
wie geplant bearbeitet, man sei „voll im Zeitplan“.

Eine Summe von 60 Millionen Euro will die OFB Projektentwicklung in Offenburg für
eine zusätzliche Handelsfläche, Gastronomie und Wohnungen auf dem
Gelände der dann ehemaligen Sparkasse und der alten Stadthalle
investieren. Baubeginn soll weiterhin im Frühjahr 2017 sein und die
Fertigstellung ist für Herbst 2018 geplant.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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