Wie man im Tesa-Werk mit dem Ramadan umgeht

Solche süßen Leckerein dürfen Muslime während des Ramadan erst nach Sonnenuntergang genießen.  | Foto: Rainer Sturm/pixelio
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Offenburg. Der Ramadan hat begonnen. Bis zum 8. August halten sich Muslime an die strengen Regeln des Fastenmonats, nach denen bis Sonnenuntergang weder gegessen noch
getrunken werden darf.

Yasin Sengül, 33 Jahre alt, gläubiger Muslim und seit 14 Jahren beim Tesa-Werk in Offenburg beschäftigt, weiß die Offenheit seines Arbeitgebers seinem Glauben gegenüber zu schätzen:
„Das Betriebsklima im Tesa-Werk ist klasse. So kann ich zum Beispiel
meine Arbeitszeiten im Rahmen unserer Vertrauensarbeitszeit so legen,
dass sowohl die betrieblichen Belange als auch meine religiösen Bräuche
entsprechend Berücksichtigung finden.“ Wir sprachen mit Geschäftsführer
Torsten Sandgathe darüber, wie er mit dem Fastenmonat Ramadan umgeht.

Haben Sie mit Problemen zu kämpfen, die während des Ramadan auftreten?
Im Tesa-Werk Offenburg arbeiten derzeit rund 420 Mitarbeiter. Darunter
sind auch viele Moslems, die ihrer Fastenpflicht nachkommen. Die
Fastenden nehmen von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang
keine Nahrung und keine Getränke zu sich. Vor allem, wenn der Ramadan in
die heißeren Sommertage fällt, besteht die Gefahr gesundheitlicher
Probleme wie Konzentrationsstörungen oder Dehydrierung. Hier
organisieren sich unsere Mitarbeiter dann selbst: So übernehmen
beispielsweise nicht fastende Mitarbeiter die Arbeitsplätze, an denen
größere Hitze das Arbeiten für die fastenden Kollegen besonders
erschweren würde. Als Arbeitgeber legen wir großen Wert auf die gute
Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden, egal welchem Glauben sie angehören.

Was bedeutet das konkret? Werden etwa Schichten, Pausen oder Urlaube bei Tesa besonders geregelt?
Eine werksweite Regelung hierfür gibt es nicht. Wir haben das
arbeitsorganisatorische Konzept der Gruppenarbeit, das uns erlaubt, sehr
flexibel zu arbeiten. Daher können die Teams in vielen Fällen auch auf
beispielsweise Nachtschichtwünsche ihrer fastenden Kollegen eingehen.
Das wird alles intern in den Teams geregelt und nicht von der
Geschäftsleitung vorgegeben.

Gab es schon Vorfälle, weil Arbeiter aufgrund des Fastens zu schwach oder zu unkonzentriert waren?
Nein, solche Vorfälle gab es bisher noch nie.

Haben Sie sich als Arbeitgeber beraten lassen, wie man mit dem Fastenmonat Ramadan umgeht?
Diese Frage stellt sich für uns nicht. Unser Prinzip heißt: „Wir greifen zum
Äußersten – wir reden miteinander“. Das bedeutet in diesem Falle, dass
wir mit unseren fastenden Mitarbeitern sprechen und eine Lösung finden,
die beiden Seiten gerecht wird. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass
unsere fastenden Mitarbeitenden den Ramadan und ihre Verpflichtungen
gegenüber Tesa als Arbeitgeber gut vereinbaren können. Wir sind
zuversichtlich, dass wir auch in der Zukunft weiter so kollegial
zusammenarbeiten können und keine Beratungsstellen einschalten müssen.

Autor: Daniela Räubig-Santo

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Torsten Sandgathe, Geschäftsführer der Tesa-Werke Offenburg

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