Ausbildung mit ausländischem Pass
Es gibt Hürden, aber auch Hilfe

Timo Honisch | Foto: Agentur für Arbeit

Es ist keineswegs neu, dass junge Menschen mit ausländischem Pass in Deutschland eine Ausbildung machen und dann natürlich hier arbeiten. Tatsächlich können wir darüber sehr froh sein. Denn wie Timo Honisch, Geschäftsführer Operativ bei der Agentur für Arbeit Offenburg, betont: "Ohne sie wäre der Fachkräftemangel hierzulande noch wesentlich gravierender." Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen, um als ausländischer Jugendlicher eine Ausbildung in der Ortenau zu machen?

Aufenthaltsstatus

Entscheidend ist laut Timo Honisch an erster Stelle der Aufenthaltsstatus. Ganz simpel runtergebrochen: Nur derjenige kann in Deutschland eine Ausbildung machen, der sich während der Dauer hier gesichert aufhalten darf.
Das ist bei EU-Bürgern der Fall, die grundsätzlich auch einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, beispielsweise eine 18-jährige Offenburgerin mit griechischem Pass. Diese müssen aber keineswegs zwingend in Deutschland leben. So kann auch ein Jugendlicher aus Straßburg von einem Unternehmen in der Ortenau ausgebildet werden. In jedem Fall dann, wenn er französischer Staatsbürger ist.
Anders sieht das Ganze bei Nicht-EU-Ausländern aus. "Ob ein solcher beschäftigt werden darf, hängt unter anderem von der Genehmigung der Ausländerbehörde ab", so der Arbeitsagenturgeschäftsführer Operativ. Diese ist an Voraussetzungen gekoppelt, die individuell geprüft werden müssen. Das Ganze klingt kompliziert und das ist es auch. Bei Flüchtlingen gelten Besonderheiten, von denen es wieder Ausnahmen geben kann. Honisch nennt als ein Beispiel die sogenannte Ausbildungsduldung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländer, die sich eigentlich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, – wie abgelehnte Asylbewerber – eine dreijährige Ausbildung machen und im Anschluss noch zwei Jahre im Betrieb arbeiten. Ebenfalls eine besondere Regelung gibt es für Flüchtlinge aus der Ukraine, die uneingeschränkt in Deutschland arbeiten und somit eine Ausbildung machen dürfen. Was konkret gilt, steht in den entsprechenden ausländerrechtlichen Papieren des Betroffenen.
Das eine ist die Arbeitserlaubnis, das andere sind Sprachkenntnisse. "Die Auszubildenden müssen dem Unterricht in der Berufsschule folgen und an den Prüfungen teilnehmen können", so Timo Honisch, der weiß: "Da stolpert mancher." Es gibt jedoch entsprechende Sprachkursangebote.
Ein weiteres Thema kann der entsprechende Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die jeweilige Ausbildung sein. Ob der Abschluss einer Schule im Ausland den Erfordernissen genügt, prüft laut Honisch die jeweilige Zeugnisanerkennungsstelle. Schwieriger wird es, wenn kein Nachweise über einen Abschluss vorliegt.

Ausbildung immer ein Plus

Eins macht Honisch aber ebenfalls sehr deutlich: "Wer gerne eine Ausbildung machen möchte, kann sich auch dann an die Agentur für Arbeit wenden, wenn er glaubt, die Voraussetzungen nicht zu erfüllen." Mitunter gebe es durchaus Lösungen, an die der Betroffene selbst oder ein Ausbildungsbetrieb gar nicht denken. Die Arbeitsagentur helfe gerne mit Informationen sowie Beratung und sei zudem sehr gut vernetzt. Gleichzeitig legt er allen junge Menschen ans Herz: "Eine abgeschlossene Ausbildung ist immer ein Pluspunkt." 
Anne-Marie Glaser

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