Busse und Züge der SWEG
Fahrplan ab Dienstag eingeschränkt

Ortenau (st). Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) schränkt von Dienstag, 17. März, an ihre Verkehrsleistungen ein. Grund dafür ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Schulen und Kindertagesstätten zu schließen, wodurch sich eine deutliche Verringerung der Fahrgastzahlen ergeben wird. Die Einschränkung der Verkehrsleistungen gilt vorerst bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April – also so lange, wie das Land die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten angeordnet hat. 

Schienenverkehr

Im Schienenpersonennahverkehr fahren alle Züge der SWEG von Dienstag an weitgehend nach dem Schulferienfahrplan. Dadurch ergeben sich auf der Zollern-Alb-Bahn und bei den Ringzügen weniger Fahrten. Auf den übrigen Strecken der SWEG hat dies zur Folge, dass die Züge gegebenenfalls mit weniger Fahrzeugen gefahren werden. Zu größeren Einschränkungen kommt es vom 17. März 2020 an montags bis freitags beim Seehäsle zwischen Stockach und Radolfzell, wo ein eigener Sonderfahrplan gilt.

Busverkehr

Die Busse im Verkehrsgebiet der SWEG fahren vom 17. März an nach dem Ferienfahrplan. Die zum Montag, 16. März, eingeführte Änderung der Einstiegsregel in die SWEG-Busse ist inzwischen nochmals angepasst worden. Demnach ist nun auch in allen SWEG-Bussen die vordere Tür geschlossen und der Arbeitsplatz der Busfahrer abgesperrt. Zum Ein- und Ausstieg in die Busse müssen die hinteren Türen genutzt werden. Ein Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist nicht mehr möglich.

Fahrscheine

Die SWEG weist darauf hin, dass nur Fahrgäste mit einem gültigen Ticket in Bus und Zug einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.

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