Vier Schulen aus der Region dabei
Ganztagsbetreuung wird ausgebaut
Ortenau (st) Vier Grundschulen sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) aus der Region wurden vom Land nun neu als Ganztagesschule genehmigt. Mit dabei sind die beiden Grundschulen in Appenweier und Appenweier-Urloffen sowie in Renchen und Kehl-Kork. Außerdem die Albert-Schweitzer-Schule in Kehl.
Dass Ganztagesangebote ein Gewinn für Familien sind, davon sind die beiden Landtagsabgeordneten der nördlichen Ortenau, Bernd Mettenleiter (Grüne) und Willi Stächele (CDU) überzeugt. Die Angebote stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und geben Eltern wie Kindern mehr Verlässlichkeit im Alltag, erklären die beiden.
Nun wurden vier Grundschulen sowie das Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), die Albert-Schweitzer-Schule, neu, für das Schuljahr 2026/27, als Ganztagesschule genehmigt. Darunter sind die Schwarzwaldschule Appenweier, die Schauenburgschule in Appenweier-Urloffen sowie die Grimmelshausenschule in Renchen und die Grundschule in Kehl-Kork.
„Mit über 800 Millionen Euro und einer Förderung von rund 70 Prozent investieren wir in Baden-Württemberg gezielt in die Ganztagsinfrastruktur – für starke Familien und einen modernen Bildungsstandort“, stellt Mettenleiter, der Mitglied des Bildungsausschusses ist, die aktuellen Zahlen des Kultusministeriums heraus. Dabei seien diese Investitionen dringend geboten, denn Ganztagsangebote „sind ein entscheidender Baustein für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Bedeutung des Angebots
Auch Stächele weiß um die Bedeutung von Ganztagsschulen: „Ganztagsschulen stehen für gezielte und individuelle Förderung, aber auch für Unterrichtsangebote und Raum für Sport und Musik. Wir schaffen damit bessere Bildungsangebote und moderne Bildungsstandorte in unserer Region.“
Ab dem nächsten Schuljahr wird es im ganzen Land insgesamt 1.078 Ganztagsschulen im Primarbereich geben. Ergänzt werden diese Angebote dabei durch flexible Betreuungsangebote der Kommunen sowie freier Träger. Im kommenden Schuljahr tritt dabei der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab 2026/27 gilt er zunächst für die Kinder der ersten Klasse. In den Folgejahren wächst er bis zur Klassenstufe 4.
Grundschulen können sich dabei zwischen der Wahlform oder der verbindlichen Form entscheiden. Bei der Wahlform entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb der Schule teilnimmt. Bei der verbindlichen Form entscheidet die Schulgemeinde sich dafür, alle Kinder an dieser Schule in den Ganztag einzubinden. Die Schulen bekommen für den Ganztagesbetrieb zusätzliche Lehrerwochenstunden, die sie auch in finanzielle Mittel umwandeln können. Damit können dann außerschulische Partner und Angebote genutzt werden, wie beispielsweise Musikschulen oder Sportvereine.











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