Kommunalen Arbeitsförderung
Saisonbedingt leichter Anstieg der Fallzahlen

Ortenau (st). Im Februar 2020 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) leicht angestiegen. So beziehen aktuell 7.192 Familien beziehungsweise Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. Dies entspricht einem Plus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vormonat, aber einem Rückgang um 5,2 Prozent im Vergleich zu Februar 2019. Die Zahl der Arbeitslosen ist im vergangenen Monat um 4,3 Prozent gesunken – im Vergleich zum Vorjahresmonat ist sogar ein Rückgang von 10,2 Prozent zu verzeichnen, heißt es in einer Presseinformation des Landratsamts. 

Arbeitsfördermaßnahmen

„Die aktuellen Veränderungsraten passen zur saisonalen Entwicklung“, kommentiert Armin Mittelstädt, Leiter des Ortenauer Jobcenters, die derzeitige Situation. So ist der Februar traditionell der Monat mit dem höchsten Anstieg bei den Fallzahlen und zeitgleich dem stärksten Rückgang bei der Arbeitslosenzahl. „Letzteres wird dadurch verursacht, dass die Zahl der Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen wieder stark angestiegen ist, wodurch die Arbeitslosenstatistik entsprechend entlastet wird“, so Mittelstädt weiter. Ein eindeutiger Trend lasse sich zu dieser Jahreszeit üblicherweise nicht erkennen. „So können auch in diesem Jahr erst in den kommenden Monaten erste Einschätzungen abgegeben werden, in welche Richtung sich die Arbeitsmarktsituation der Langzeitarbeitslosen entwickeln wird.“
Derzeit erhalten insgesamt 15.561 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.532. Hinzu kommen 4.774 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.323 reine Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezieher, die etwa als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 932 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

"Zweiter" Arbeitsmarkt

Im Februar 2020 haben 92 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 21 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 113 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

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