Dienstrechtliche Konsequenzen bleiben noch offen
Strafverfahren gegen Polizeischüler eingestellt

Offenburg/Lahr (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat das gegen sieben angehende Polizeibeamte wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein strafbares Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden. Die Polizeianwärter hatten sich zur Ausbildung an der Hochschule für Polizei in Lahr befunden und sollen Bilder mit Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verbreitet haben. Da es sich um eine interne Chatgruppe handelte, auf die nur die Beschuldigten selbst Zugriff hatten, erfülle dies den Straftatbestand nicht. Es hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Symbole außerhalb der Chatgruppe verbreitet wurden.
Mit der Einstellung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist keine Entscheidung über die Eignung der Beschuldigten für den Polizeidienst oder mögliche dienstrechtliche Konsequenzen verbunden.

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