Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Strafzettel aus Frankreich
Kehl (st) Herr S. staunt nicht schlecht, als ein Strafzettel aus Frankreich in seinem Briefkasten landet. Angeblich sei er zu schnell gefahren. Zusätzlich fordert die Behörde eine offene Mautgebühr ein. Der Haken: Das Fahrzeug, um das es geht, gehört Herrn S. gar nicht. Was also tun? "Justiz ohne Grenzen" des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. erklärt, wie Autofahrer mit ungerechtfertigten Strafzetteln aus Frankreich umgehen sollten.
"Justiz ohne Grenzen"
Für etwas zu bezahlen, das er nicht zu verantworten hat, kommt für Herrn S. nicht in Frage, heißt es in der Pressemitteilung. Darin bestärkt ihn das Projektteam von "Justiz ohne Grenzen", an das er sich wendet. Das Interreg-Projekt des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hilft bei Rechtsstreitigkeiten mit deutsch-französischem Bezug. Wenn nötig, organisiert es Erstberatungen mit zweisprachigen Rechtsexperten.
"Wir raten dringend davon ab, ungerechtfertigte Forderungen zu begleichen", erklärt Linda Fußmann, Juristin im Projekt, "Genauso wichtig ist es aber, die Schreiben nicht zu ignorieren". Betroffene sollten die Angaben auf dem Bescheid sorgfältig prüfen. Stammen diese von einer offiziellen französischen Behörde? Stimmen Reisedaten und Kennzeichen überein? Dann ist die Forderung meist berechtigt.
Kommt es wie bei Herrn S. zu Unstimmigkeiten, sollte man widersprechen. In Frankreich ist das sowohl bei Strafzetteln als auch bei Mautforderungen online möglich. Die jeweiligen Webseiten sind in den Schreiben aufgeführt. Es empfiehlt sich, schnell zu handeln. Bei Bedarf bietet "Justiz ohne Grenzen" kostenlose Unterstützung. Herr S. zum Beispiel konnte sich von einem französischen Anwalt beraten lassen, der ihn über seine rechtlichen Möglichkeiten aufklärte.
Schutz vor Identitätsklau
Dank der Hilfe weiß Herr S. nun, was er tun wird. Der Baden-Württemberger geht davon aus, dass Betrüger seine Ausweisdaten abgefangen und damit ein Auto angemeldet haben. Deshalb erstattet er Anzeige bei der Polizei. Für Betroffene wichtig zu wissen: Ist die Online-Ausweisfunktion aktiv, sollte man diese über die Hotline 116 116 sperren lassen. "Justiz ohne Grenzen" empfiehlt, Ausweiskopien nur dann digital zu versenden oder im Internet hochzuladen, wenn es unbedingt notwendig ist. "Das Dokument sollte dafür mit einem Wasserzeichen versehen werden, um Missbrauch zu erschweren", so Fußmann. Online finden sich zahlreiche Anleitungen, wie man dabei am besten vorgeht.
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