Statistikreport
Fallzahlen im Ortenau Jobcenter leicht rückläufig
Offenburg (st) Im Januar belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.846. Gegenüber dem Vormonat entspricht dies einem leichten Rückgang um 46 Bedarfsgemeinschaften. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet das Ortenau Jobcenter einen Rückgang um 281 Bedarfsgemeinschaften, so das Ortenau Jobcenter in einer Pressenotiz. „Die Fallzahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Es ist davon auszugehen, dass sich der Arbeitsmarkt im Jahr 2026 insgesamt weniger aufnahmefähig entwickeln wird“, wie Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters, erläutert.
Die im Berichtsmonat festgestellte Verschiebung von arbeitssuchend gemeldeten Personen in den Status arbeitslos ist nach Angaben des Ortenau Jobcenters überwiegend auf statistische Gründe zurückzuführen. „Zum Jahresende laufen zahlreiche Förderinstrumente aus. Die daran teilnehmenden Personen müssen im Anschluss neu zugewiesen werden“, führt Kimpel weiter aus.
Im Januar haben 107 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 22 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 129 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
Über 18.000 Personen beziehen Leistungen
Derzeit beziehen insgesamt 18.140 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.394 arbeitslos gemeldete sowie weitere 3.838 Personen, die als arbeitssuchend registriert sind. Somit stehen aktuell 9.232 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.
Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 5.091 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 393 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Hierzu zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.




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