E-Werk Netze
Neue Regeln für große Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen
- Symbolbild: Erweitertes Umspannwerk in Rheinau
- Foto: gro
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Lahr (st) Zum 1. November 2026 führen E-Werk Netze ein transparentes Vergabeverfahren in der Mittel- und Hochspannung ein, das für Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen über 950 Kilowatt gilt. Dabei handelt es sich um ein stichtagsbezogenes Vergabeverfahren, das vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit mehreren Netzbetreibern erarbeitet wurde und flächendeckend in Baden-Württemberg angewendet wird. Es gilt für neue Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen über 950 Kilowatt in der Mittel- und Hochspannung und soll dazu beitragen, verfügbare Anschlussleistungen transparent, fair und diskriminierungsfrei zu vergeben. Gleichzeitig sollen gut vorbereitete und konkrete Projekte mehr Planungssicherheit erhalten. Privathaushalte, die beispielsweise eine PV-Anlage, Wallbox oder einer Wärmepumpe planen, sind von dem Verfahren grundsätzlich nicht betroffen.
Neues transparentes Vergabeverfahren
Ob Industrieansiedlung, Speicherprojekt oder Erweiterung eines Gewerbestandorts: Für viele Vorhaben ist eine ausreichende elektrische Anschlussleistung eine zentrale Voraussetzung. Die Nachfrage nach entsprechenden Netzanschlüssen ist in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen und trifft seit Ende 2025 auf einen großen Netzengpass im vorgelagerten 110-kV-Netz, sodass abhängig vom Standort die verfügbare Anschlussleistung im Versorgungsgebiet von E-Werk Netze für Nachfragen ab etwa 1 MW aktuell nicht zur Verfügung steht. Hinzu kommen viele neu angetretene Akteure, die auf Großbatteriespeicher setzen, um kurzfristig Gewinne durch Preisspitzen an der Börse zu nutzen mit der Konsequenz, dass diese Speicher nicht zur Stabilität des Gesamtsystems beitragen.
Investition in ein zukunfts- und leistungsfähiges Stromnetz
„Die hohe Zahl der eingehenden Anfragen zeigt, wie groß der Bedarf an schnellen und leistungsfähigen Netzanschlüssen inzwischen ist. Wir reagieren auf den wachsenden Lastbedarf, indem wir davon ausgehen, bis 2045 rund eine Milliarde Euro in den Ausbau und die Modernisierung unseres Stromnetzes zu investieren“, sagt Matthias Heck, Technischer Geschäftsführer E-Werk Netze. Neue Netzkapazitäten entstehen jedoch nicht kurzfristig, weil begrenzte Kapazitäten bei Fach- und Bauunternehmen, steigende Materialkosten, die Suche nach geeigneten Standorten für Umspannwerke sowie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren den Ausbau verzögern können. „Da der Ausbau- und Anschlussbedarf enorm ist, ist es umso wichtiger, knappe Kapazitäten nicht ausschließlich nach dem Windhundprinzip zu vergeben“, erklärt Heck. Ein früh eingereichter Antrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass das betreffende Projekt bereits weit entwickelt ist oder die angefragte Leistung zeitnah benötigt wird.
Stichtagsbezogenes Punkteverfahren
Das neue stichtagsbezogene Punkteverfahren berücksichtigt daher nicht nur die Reihenfolge der Anträge, sondern bewertet mehrere Punkte:
Projektreife
Je weiter ein Projekt bereits vorbereitet ist – etwa durch Kaufverträge, Reservierungsvereinbarungen oder Genehmigungen –, desto stärker wird dies berücksichtigt.
Ortsgebundenheit
Wenn ein Projekt an einen bestimmten Standort gebunden ist – etwa bei Erweiterungen bestehender Anlagen oder bei der Anbindung an Fern- und Nahwärmenetze –, fließt auch dies in die Bewertung ein.
Frühzeitigkeit
Zudem wird berücksichtigt, wie früh eine Anfrage angemeldet wurde.
Auch Vorhaben, deren Umsetzung erst in ein paar Jahren geplant sind, können frühzeitig angezeigt werden. Eine solche Interessensbekundung kann bei einem späteren Priorisierungsverfahren im Kriterium „Frühzeitigkeit“ berücksichtigt werden. Das hilft E-Werk Netze dabei, den künftigen Leistungsbedarf besser einzuschätzen und den erforderlichen Netzausbau gezielter zu planen.
Erster Anmeldezeitraum ab 1. November 2026
Sobald durch den Ausbau des Stromnetzes in bestimmten Gebieten zusätzliche Anschlussmöglichkeiten entstehen, wird dort das Vergabeverfahren für einen festgelegten Zeitraum eröffnet. Das Verfahren soll grundsätzlich bedarfsgerecht durchgeführt werden. Der erste Anmeldezeitraum ist vom 1.11.2026 bis zum 31.12.2026 vorgesehen. Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Bewertungskriterien, zu erforderlichen Nachweisen und zur Anmeldung stehen auf der Internetseite www.ew-netze.de/Anpassung-Netzanschlussverfahren bereit.
Ausnahmen vom neuen Vergabeverfahren
Nicht alle Anschlussanfragen werden nach dem neuen Punkteverfahren bewertet. Für bestimmte Vorhaben bleibt weiterhin der Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs maßgeblich. Dies gilt insbesondere für Anschlüsse bestimmter Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und Anlagen, die der essenziellen Daseinsvorsorge dienen, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Rettungsdienste, Verwaltungen sowie Anlagen der Wasser-, Abfall- und Wärmeversorgung. Von der allgemeinen Leistungsgrenze von 950 kW können zudem bestimmte Anlagen - wie Batteriespeicher mit Netzbezug - ausgenommen sein.
















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