Unbedachte Äußerungen mit Folgen
Einsatz von Schusswaffe angedroht

Foto: gro

Ortenberg (st) Zum wiederholten Mal kam es in den vergangenen Tagen zu größeren Polizeieinsätzen wegen ausgesprochenen Bedrohungen. Am Montagabend rückten Polizeibeamte wegen einer Bedrohungslage in Ortenberg aus. Ein Mann soll durch einen 77-Jährigen verbal mit dem Einsatz einer Schusswaffe bedroht worden sein, weil er mit seinem Hund unberechtigt über ein Grundstück gelaufen sein soll. Eine Waffe konnte nach Angaben der Polizei nicht aufgefunden werden. Die Polizei weist daraufhin, dass unbedachte, impulsive oder leichtfertige Drohungen oftmals größere Einsätze von Polizei- und Rettungskräften nach sich ziehen können. Wenn jemand "einem anderen Menschen die Begehung einer rechtswidrigen Tat gegen ihn oder einer nahestehenden Person androht", erfüllt dies den Tatbestand einer Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch und kann durch die Justiz mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Überdies können solche Polizeieinsätze auch für den Auslöser unangenehme Konsequenzen haben und ihn gar Gefahr bringen. Durch Einsätze dieser Art entstehen bei der Polizei und den Rettungskräften Kosten. In der Regel prüft die Polizei, ob diese Kosten einem Verursacher auferlegt werden können.

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