Maskenpflicht in Rheinaus Rathäusern
Wiedereröffnung des Bürgerbüros

Das Rheinauer Bürgerbüro ist wieder zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich erreichbar. | Foto: Stadt Rheinau
  • Das Rheinauer Bürgerbüro ist wieder zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich erreichbar.
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Rheinau (st). Seit Montag, 25. Mai, ist das Bürgerbüro im Rheinauer Rathaus in Freistett wieder zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich erreichbar. Die bisherige Praxis mit der Einholung eines Termins ist somit nicht mehr notwendig.

Nach den Pfingstfeiertagen werden auch die Ortsverwaltungen wieder für Bürger zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet sein. Sukzessive geht die vorsichtige Öffnung weiter, so dass auch die erste Samstagsöffnung des Bürgerbüros im Rheinauer Rathaus für den 6. Juni vorgesehen ist.

Weiterhin bittet die Stadtverwaltung die Hygienevorschriften zu beachten. Beim Betreten der Rathäuser gilt Maskenpflicht. Desinfektionsständer stehen in den Eingangsbereichen bereit.

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