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Ein bestandener Antigen-Schnelltest reicht nicht für den Besuch von Diskotheken oder Clubs.  | Foto: gro

Die neue Corona-Verordnung ab Montag
Geimpft, genesen oder getestet

Stuttgart/Ortenau (gro). Ab Montag, 16. August, gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Bis zum Redaktionsschluss am Samstag hatte das Gesundheitsamt nur erste Ergebnisse bekanntgegeben, die Verordnung selbst war noch nicht veröffentlicht worden. Was gilt ab Montag? Laut Pressemitteilung aus dem Gesundheitsministerium steht fest: Nur noch wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss...

  • Offenburg
  • 14.08.21
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