Die neue Corona-Verordnung ab Montag
Geimpft, genesen oder getestet

Ein bestandener Antigen-Schnelltest reicht nicht für den Besuch von Diskotheken oder Clubs.  | Foto: gro
  • Ein bestandener Antigen-Schnelltest reicht nicht für den Besuch von Diskotheken oder Clubs.
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Stuttgart/Ortenau (gro). Ab Montag, 16. August, gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Bis zum Redaktionsschluss am Samstag hatte das Gesundheitsamt nur erste Ergebnisse bekanntgegeben, die Verordnung selbst war noch nicht veröffentlicht worden.

Was gilt ab Montag?
Laut Pressemitteilung aus dem Gesundheitsministerium steht fest: Nur noch wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Grundsätzlich gilt die 3-G-Pflicht in Innenbereichen – unabhängig von der Inzidenz.

Welche Art von Test wird wann verlangt?
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen wie Kultur, Gastronomie, Friseure und anderes soll ein Antigen-Schnelltest ausreichen.

Wo können PCR-Tests gemacht werden?
In der Regel werden diese von Ärzten angeboten. Es gibt auch privat betriebene Testzentren oder Apotheken, die Selbstzahlern das Angebot machen. Der Ortenaukreis gibt auf seiner Homepage unter https://tinyurl.com/5x4r3mhd auch einen Überblick über die Testangebote im Landkreis. Weitere hilfreiche Seiten im Netz sind die Seiten der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de und der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvbawue.de.

Gibt es noch Besucherbeschränkungen in Innenräumen?
Laut Gesundheitsministerium soll für Stadien und Kulturveranstaltungen gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Welche Rolle spielt künftig die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg?
Sie wird nicht mehr der alleinige Maßstab zur Beurteilung der pandemischen Lage sein. Laut Gesundheitsministerium wird das Landesgesundheitsamt von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems wie die Auslastung der Intensivbetten abgeben. Dabei spielt auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe eine Rolle. Entsprechend dieser Beurteilung behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Warum braucht das Land eine neue Coronaverordnung?
"Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz", erklärt Gesundheitsminister Manne Lucha. Das Land gehe davon aus, dass in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreicht werde. Man wolle mit einem neuen Konzept dieser Entwicklung zügig entgegensteuern. Es würden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt.

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