Recht und Billig

Beiträge zum Thema Recht und Billig

Freizeit & Genuss
Wenn das Essen im Restaurant nachweisbar ungenießbar ist, muss der Koch erst nachbessern, bevor die Rechnung gemindert wird.  | Foto: (Link zum Bild: http://www.pixelio.de/media/69499)© Götz Friedrich / pixelio.de / TRDrecht

By TRD Pressedienst Blog News Portal
Wer zahlt eigentlich die Rechnung bei ungenießbarem Essen?

(TRD/WID) Gäste, die im Restaurant ein ungenießbares Gericht serviert bekommen, können unter Umständen von ihrer Bestellung zurücktreten. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Mahl nachweisbar und objektiv, das heißt, nicht nach persönlichem Geschmack, nicht ordentlich zubereitet ist. Einwände dieser Art sind gerechtfertigt, wenn eine Speise etwa versalzen, roh oder angebrannt ist. In dem Fall muss der Kunde unverzüglich handeln, denn erst essen und im Nachhinein beschweren, ist unzulässig,...

  • Ausgabe Offenburg
  • 11.03.19
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