3G-Regel in Willstätts Rathäusern
Besuch nur nach Terminvereinbarung

Willstätt (st). Aufgrund der neuen Corona-Verordnung gilt auch für das Willstätter Rathaus und die Ortsverwaltungen die 3G-Regelung. Damit müssen Besucher einen Nachweis vorlegen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Der 3G-Nachweis muss vor Betreten der Räumlichkeiten vorgezeigt und kontrolliert werden.

Ab Montag 29. November, ist der Zugang zu den Gemeinde- und Ortsverwaltungen deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle möglich. Ist dies nicht bekannt, kann man sich über die zentrale Telefonnummer der Gemeindeverwaltung unter 07852/430 erkundigen. Ansprechstellen und aktuelle Öffnungszeiten sind der Homepage der Gemeinde zu entnehmen.

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