Pflicht für die Besucher
Nur mit FFP2 in Willstätts Rathäuser

Foto: rek

Willstätt (st). Ab sofort gilt auch für Besucher des Willstätter Rathauses sowie den Ortsverwaltungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske. Die neue Regelung ist durch die Verwaltungen aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung umzusetzen.

Demnach müssen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine Atemschutzmaske - FFP2 oder vergleichbar - tragen. Ausnahmen hiervon gelten etwa für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Gleiches gilt für Besucher von Gremiensitzungen der Gemeinde Willstätt.

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