Vom 9. bis 27. September
Bachabschlag am Acherner Mühlbach

Achern (st) Der diesjährige Bachabschlag des Acherner Mühlbachs findet von Samstag, 9. September, 7 Uhr, bis Mittwoch, 27. September, 18 Uhr, statt. Der Wasserdurchfluss wird deutlich reduziert, um dadurch den gewässeranliegenden Gemeinden und Eigentümern beziehungsweise Baulastträgern von Bauwerke/Ufermauern die notwendigen Unterhaltungsarbeiten vom Gewässerbett aus zu ermöglichen. Die Arbeiten umfassen Reparaturen an Brücken und Ufermauern oder die Herstellung von naturnahen Ufersicherungen. Außerdem werden von den gewässerunterhaltspflichtigen Gemeinden an zugänglichen Bereichen Geschiebeablagerungen geräumt, um einer schleppenden Verlandung des Gewässers entgegenzuwirken und damit den Gewässerquerschnitt für einen ausreichenden Durchfluss zu gewährleisten. Der an den Böschungen angespülte Müll und abgelagerte Unrat sollte in diesem Zuge ebenfalls beseitigt werden. In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung Eigentümer/Bewirtschafter angrenzender Ufergrundstücke um Mithilfe und Unterstützung.

Die Bewirtschafter und Eigentümer der ufernahen Grundstücke werden darauf hingewiesen, dass der gesetzlich festgelegte und geschützte Gewässerrandstreifen von innerorts fünf Meter und außerorts von zehn Meter entlang des Ufers - gemessen ab der Böschungsoberkante - von baulichen Anlagen und Ablagerungen freizuhalten ist. Grund dafür ist, die Zugänglichkeit für Unterhaltungsarbeiten in eigener und fremder Zuständigkeit und eine naturnahe Gewässerentwicklung zu ermöglichen. Seit Anfang 2019 ist laut §29 Wassergesetz in einem mindestens fünf Meter breiten Streifen um Gewässer zweiter Ordnung die Nutzung als Ackerland untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Anpflanzung von Kurzumtriebsplantagen sowie die Anlage und der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen in Form von mehrjährigen nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten. Auch die Nutzung als Grünland ist problemlos möglich.

Im Rahmen einer Gewässerschau werden erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen festgelegt beziehungsweise Missstände aufgenommen, die dann im weiteren Verfahrensverlauf von der Stadt Achern an die Zuständigen weitergegeben werden. Die Stadtverwaltung bittet die Pächter des Fischgewässers, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz des Fischbesatzes rechtzeitig zu treffen.

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