Maximal 430 Besucher
Badebetrieb im Acherner Freibad startet am 28. Mai

René Herrmann (v. l.), Oberbürgermeister Klaus Muttach, Markus Steidel, Betriebsleiter Konstantin Suppes | Foto: Laura Parise/Stadt Achern
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Achern (st). Die diesjährige Badesaison im Acherner Freibad beginnt am Freitag, 28. Mai, zu den bisherigen Eintrittspreisen und zu den üblichen täglichen Öffnungszeiten von 9 bis 20 Uhr ohne zeitliche Beschränkungen beim Aufenthalt. Auf der Grundlage der Vorgaben der Landesregierung wurde auch in diesem Jahr ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept erarbeitet.

Zur Steuerung der Besucherzahlen und Erfassung der erforderlichen Kontaktdaten sowie um Ansammlungen im Eingangsbereich des Freibades zu vermeiden, kommt auch in diesem Jahr wieder ein Ticketsystem zum Einsatz. Es sind nur tagesbezogene Einzeleintrittskarten bis zum Erreichen der Obergrenze erhältlich, die ab sofort über das Ticketsystem online über die Homepage der Stadt unter www.achern.de/de/freibad-ticket und darüber hinaus außerdem zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Tourist-Information im Rathaus Am Markt erworben werden können, bis die Obergrenze erreicht ist. An der Kasse im Freibad sind keine Eintrittskarten erhältlich. Die Eintrittskarten sind aufgrund der pandemiebedingten namentlichen Erfassungspflicht der Besucher nicht übertragbar. Sollten die Eintrittskarten zum gebuchten Termin nicht genutzt werden, werden die Gebühren nicht zurückerstattet.

Maximal 430 Besucher erlaubt

Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Schwimmbad anwesend sein dürfen, ist auf 430 Personen begrenzt. Ebenfalls begrenzt ist die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Schwimmbecken befinden dürfen. Abstandsregeln sind einzuhalten. In Teilbereichen wie dem Eingangs-, Sanitär- und Umkleidebereich besteht eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht und eine von der Personenzahl her begrenzte Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten. Die Duschen im überdachten Umkleidetrakt sind gesperrt. Attraktionen sind nur eingeschränkt nutzbar beziehungsweise gesperrt. Bitte die Mund-Nasen-Bedeckung nicht vergessen! Ohne diesen Schutz wird kein Einlass gewährt.

Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung haben Personen ab sechs Jahre nur Zutritt, wenn sie vollständig geimpft (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein; Nachweis durch Impfausweis, Impfbescheinigung), genesen (die der Infektion zugrunde liegende Testung muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen; Nachweis durch PCR-Befund, ärztliches Attest), oder getestet (die negative Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen; Nachweis durch Bescheinigung über durchgeführten PCR-Labortest, Antigen-Schnelltest von anerkannten Teststellen oder von Arbeitgebern/Schulen im Rahmen einer betrieblichen/schulischen Testung mit geschultem Personal) sind. Der Nachweis (geimpft, genesen, getestet) ist in deutschsprachiger Form verpflichtend vorzulegen. Ist aufgrund des fehlenden Nachweises der Einlass nicht möglich, wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet.

Keine Rückerstattung

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Testzentren, bei denen Corona-Schnelltests möglich sind, sind hier hinterlegt. Die Schnelltests sind kostenfrei.

Im Falle einer kurzfristig erforderlichen Schließung Freibades aufgrund der aktuellen Corona-Lage erfolgt keine Stornierung mit Rückerstattung des Eintrittspreises. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Regelungen an. Auf die Haus- und Badeordnung, die im Freibad aushängt und auf der Homepage der Stadt abrufbar ist, wird ausdrücklich hingewiesen.

René Herrmann (v. l.), Oberbürgermeister Klaus Muttach, Markus Steidel, Betriebsleiter Konstantin Suppes | Foto: Laura Parise/Stadt Achern
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