Bereitstellung von Hundekotbeutel
Beschwerden über Hinterlassenschaften

Achern (st). Bei der Stadtverwaltung Achern gehen immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde im Stadtgebiet sowie die Verschmutzung von Straßen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen und Feldern durch Hundekot ein.

Hundehalter haben auch dafür Sorge zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Gärten verrichtet. Sollte es dennoch geschehen, so hat der Halter oder Führer des Hundes diese unverzüglich zu beseitigen. Auch nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ergibt sich für das freie Feld diese Beseitigungsverpflichtung, da die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke, durch die Hinterlassenschaften beeinträchtigt werden kann. Die Verletzung der genannten Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Verbreitung von Erregern verhindern

Diese Regelungen sollen nicht nur die Verbreitung von Parasiten und Krankheiten verhindern, sondern auch Arbeiten an Gehwegen und in Gärten oder Vorgärten erleichtern. Der Hundekot ist ein lästiges Übel, egal ob an den Schuhsohlen, an der Kleidung von Kindern oder dann schließlich auf dem Teppichboden im Wohnzimmer. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Notdurft des Hundes führt nicht nur zu einem schöneren Stadtbild, sondern auch dazu, dass sich sehbehinderte Personen und Kinder ohne Gefahr auf Wegen und Spielplätzen bewegen können. Zudem soll dadurch eine mögliche Verbreitung von Krankheitserregern und Parasiten verhindert werden.

Bußgeld für unsachgemäße Entsorgung

Die Stadt Achern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen getätigt, um an zahlreichen Standorten in der Kernstadt wie auch in den Stadtteilen sogenannte "Hundetoiletten", bestehend aus Tüten-Spendern und Abfallbehältnissen, aufzustellen. Dieses Angebot sollte genutzt und immer eine Plastiktüte mitgenommen werden, wenn man mit dem Hund unterwegs ist. So können eventuelle Hinterlassenschaften des Vierbeiners gleich problemlos aufgesammelt und bei nächster Gelegenheit in einem der zahlreichen öffentlichen Mülleimer entsorgt werden. Zusätzlich liegen kostenlose Hundekottüten zur Abholung im Rathaus Am Markt, im Rathaus Illenau und in allen Ortsverwaltungen bereit. Wenn Hundehalter Beutel in Straßenschächten oder in einer Hecke entsorgen, stellt dies eine unsachgemäße Entsorgung von (Klein)-Abfall und somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die die Bußgeldstelle mit einem Bußgeld bis zu 55 Euro ahndet.

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