Staatssekretärin Bärbl Mielich zu Gast in Achenr
Politik trifft Praxis: Pflege im Mittelpunkt

Staatssekretärin Bärbl Mielich im Gespräch mit Vertretern der Acherner stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen  | Foto:  Stadt Achern
  • Staatssekretärin Bärbl Mielich im Gespräch mit Vertretern der Acherner stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
  • Foto: Stadt Achern
  • hochgeladen von Daniela Santo

Achern (st). Auf Einladung von Oberbürgermeister Klaus Muttach trafen sich Vertreter der Acherner stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit der Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg Bärbl Mielich, dem Landtagsabgeordneter Thomas Marwein und den Vertretern der Acherner Gemeinderatsfraktionen im Pflegeheim St. Franziskus in Achern, um sich gemeinsam über die Arbeit in der Altenpflege auszutauschen. In einem sehr intensiven Gespräch wurden von den Praktikern Bedenken und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag in den Pflegeeinrichtungen an die Politik heranzutragen.
Die Pflegeheime sind eine wichtige Säule in der pflegerischen Versorgung und werden es in Zukunft auch bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass mit zunehmender Pflegebedürftigkeit und mit Zunahme einer dementiellen Erkrankung der Bedarf an professioneller Hilfe und an gemeinschaftlichen Wohnformen steigt. Die Entwicklung wird sein, dass zunehmend ältere und stärker pflegebedürftige Menschen in einem Pflegeheim leben und die stationäre Pflege immer mehr konzentriert ist auf die Begleitung in der Endphase des Lebens. Diskutiert wurden mit der Staatssekretärin die Landesgesetze und Verordnungen für die stationäre Pflege und die Erfahrungen mit ihrer Umsetzung in der Praxis. Dazu gehören die Landesheimbauverordnung und das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. Angemerkt wurde von Seiten der vertretenen Pflegeheime, dass es grundsätzlich eines ordnungsrechtlichen Rahmens durch die Politik bedürfe und man sich mehr Gestaltungsspielraum für die Einrichtungen wünsche. Kritisch gesehen wurde die enorme finanzielle Belastung für die Pflegeheime durch die baulichen Anforderungen in der Landesheimbauverordnung, da die Kosten der politischen Vorgaben alleine die Pflegeheime zu tragen haben. Einig war man sich, dass es für die Zukunft wichtig sein wird, die starren Sektorengrenzen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege aufzuheben, um bedarfsgerechte und flexible Pflegeangebote vorhalten zu können. Staatssekretärin Mielich will sich dafür einsetzen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit pflegebedürftige Menschen im Quartier leben können. Trotz Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz 2 bedeutet Pflegebedürftigkeit für die meisten Betroffenen eine große, für viele nicht tragbare, finanzielle Belastung. Ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeheimen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Dadurch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger finanziell stark belastet.
Wichtig wäre eine strukturelle Veränderung der Pflegeversicherung. In der jetzigen Systematik der Pflegeteilversicherung müssen Pflegebedürftige teilweise über ein Drittel der Pflegekosten selbst bezahlen. Die Pflegekassen bezahlen eine Pauschale. An Kostensteigerungen beteiligen sich die Pflegekassen bisher nicht. Diese gehen vollständig zu Lasten der Pflegebedürftigen. Das Pflegestärkungsgesetz 2 bringt zwar einen Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation, aber einen erhöhten Verwaltungsaufwand in der Kostenabrechnung, sowohl auf Seiten der Pflegekassen als auch auf Seiten der stationären und ambulanten Einrichtungen. Es entsteht ein hoher Beratungsaufwand durch Dienste und Einrichtungen. Die stationären Einrichtungen stellen fest, dass das neue Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu niedrigeren Einstufungen und somit zu niedrigeren Pflegepauschalen der Pflegekassen führt, jedoch Personalaufwand und Pflegebedarf der Heimbewohner nicht gesunken sind und auch in Zukunft nicht weniger werden. Von Seiten der ambulanten Pflegeanbieter wurde angemerkt, dass mit den Pflegekassen oftmals um die Vergütung erbrachter Leistungen gerungen werden muss. Zudem wird die Familienpflege zunehmend nicht mehr von den Krankenkassen trotz bestehendem Bedarf finanziert.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.