Gehwege und Straßenrandflächen
Reinigungspflicht

Achern (st). Die Stadtverwaltung erinnert die Bürger an die bestehende Verpflichtung, Gehwege und sonstige Straßenrandflächen zu reinigen und von Ästen und Sträuchern zu befreien. Aktuell gehen bei der Stadtverwaltung zahlreiche Beschwerden ein, weil in die Fahrbahn und in Rad- und Gehwege ragende Äste für Fußgänger und Radfahrer teilweise zur Gefahr werden.

Reinigungspflicht

Auch größere Mengen an Gras und Unkraut im Bereich der Rinnsteine tragen nicht zur Verbesserung des Stadtbildes bei und sind Indiz für eine unzureichende Reinigung. Nach der bestehenden Satzung der Stadt Achern sind die Eigentümer und Besitzer (auch Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen, zur Reinigung verpflichtet, wobei sich diese Pflicht vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub erstreckt. Analog der Regelung zur winterlichen Streupflicht gilt die Reinigungspflicht auch für Straßenrandflächen, falls dort keine Gehwege vorhanden sind.

Unfallgefahr

Soweit Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in den Verkehrsraum ragen, müssen über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen mindestens 2,50 Meter freigehalten werden. Äste und Sträucher müssen entsprechend zurückgeschnitten werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger dieser satzungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, um die Unfallgefahr einzudämmen und zu einer nachhaltigen Verbesserung des Straßen- und Ortsbildes beizutragen.

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