Zum neuen Jahr
Zutritt zu Verwaltungsgebäuden der Stadt nur mit 3G

Achern (st). Die neue Corona-Verordnung des Landes hat auch für den Besuch der Stadtverwaltung in Achern mit Beginn des neuen Jahres Konsequenzen. Besuchern ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung möglich, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vorzulegen sind beim Betreten der Verwaltungsgebäude entweder ein Impfnachweis mit QR-Code auf Papier, mittels Smartphone-App oder ein Genesungsnachweis. Für diesen Fall muss die Infektion mindestens 28 Tage zurückliegen, längstens aber sechs Monate. Zugangsberechtigung gibt auch ein negativer Antigen-Test eines offiziellen Testzentrums in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Testergebnis des Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden, ein etwaiges PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag gilt diese 3G-Regel nicht.

In den Stadtbibliotheken gilt die sogenannte 2G+-Regelung. Die Grundregel des „2G+“ (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen plus einer Testpflicht) wird noch durch folgende Ausnahmen erweitert: Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige (Zweit-)Impfung abgeschlossen haben; genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt; genesene Personen, deren Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt; Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben und Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht (Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis zum Alter von 17 Jahren und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).

Terminvereinbarung empfohlen

Die Stadtverwaltung empfiehlt, vorab einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadtverwaltung zu vereinbaren. Zur Umsetzung dieser Regelung werden die Verwaltungsgebäude wie schon im April diesen Jahres geschlossen und der Zugang für das Rathaus Illenau über die dort installierten Klingeln ermöglicht. Im Rathaus Am Markt erfolgt der Besuchereinlass für Standesamt, Bürgerservice und Tourist-Info kontrolliert über den Haupteingang, für die Stadtbibliothek über den Seiteneingang bei der Bücherrückgabe. Auch die Ortsverwaltungen werden auf die bereits im Frühjahr praktizierte Zugangsregelung zurückgreifen. Oberbürgermeister Klaus Muttach weist in einer Presseerklärung ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtverwaltung weiterhin Ansprechpartner der Bürger sein wird und erreichbar bleibt. „In der Pandemie wollen wir in besonderer Weise für die Menschen unserer Stadt mit unseren Dienstleistungen präsent sein. Selbstverständlich müssen wir dabei die Vorgaben der Landesregierung beachten“, so Klaus Muttach.

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