Klinikschließung Ettenheim
Linke Liste reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Ettenheim (st) Die Linke Liste Ortenau (LiLO) gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie beim Verwaltungsgericht Freiburg eine Klage gegen die Klinikschließung in Ettenheim eingereicht hat. Bereits 2019 sind Mitglieder der LiLO gegen die sogenannte Agenda2030 juristisch vorgegangen, scheiterten aber aufgrund der fehlenden Klagebefugnis.

Nach Aussage der Organisation tritt dieses Mal aber die Kreisrätin Jana Schwab als Klägerin auf, die sich als Teil des Kreistags durch den Schließungsbeschluss in ihren Rechten beschnitten sieht. Denn sie sowie die anderen Kreisräte hätten nach eigener Aussage laut Paragraf 26 Absatz 3 der Landkreisordnung gar nicht erst über diesen ihrer Meinung nach rechtswidrigen Beschluss abstimmen dürfen.

Grundrechte eingeschränkt

Weiter wird in der Klage aufgeführt, dass der Ortenaukreis gar nicht befugt sei, Kliniken zu schließen und durch eine Verschlechterung der Versorgung weite Teile der Ortenauer Bevölkerung in ihren Grundrechten eingeschränkt werden würden. Die parteiunabhängige Wählervereinigung betont, dass sie hoffe, dass das Gericht dieses Mal über die angeführte Begründung verhandelt und nicht wieder im Vorneherein einfach nur behauptet, man sei nicht klagebefugt. LiLO Sprecher Yannik Hinzmann ist sich sicher, dass, wenn das Gericht über die aufgeführten Argumente und Gerichtsurteile verhandle, es nur zu dem Schluss kommen könne, dass diese Klinikschließungen rechtswidrig seien.

Neben den gesetzlichen Verstößen führt die Linke Liste Ortenau aber auch immer wieder auf, warum aus ihrer Sicht eine wohnortnahe stationäre Grundversorgung für die Bevölkerung zwingend notwendig sei. Es sei gerade in Zeiten von Pandemien, Erkältungswellen und eisiger Glätte enorm wichtig, genügend Betten und Personal vorzuhalten. Auch für Notfälle, ältere Menschen und die weiten Wege auf dem Land sei eine Klinik der Grundversorgung, die die stationäre Basisnotfallversorgungsstufe hätte, überlebenswichtig.

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