Aus- und Neubau der Rheintalbahn
Offenlage für Hohberg-Friesenheim

Ortenau (st) Mit der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) geht das Genehmigungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Abschnitt Hohberg–Friesenheim in die nächste Runde, teilt die DB mit. Südlich von Offenburg, zwischen Hohberg und Kenzingen, plant die Deutsche Bahn (DB) zwei neue Gleise parallel zur Bundesautobahn 5. Damit verlagert sich der Güterverkehr künftig abseits bewohnter Gebiete auf die Neubaustrecke. Für mehr Verbindungen und kürzere Reisezeiten im Personenverkehr will die DB zudem die bestehende Rheintalbahn ausbauen und modernisieren.
Während der Offenlage vom 23. September bis zum 22. Oktober 2026 können Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger:innen die Planung einsehen und sich dazu äußern. Die Unterlagen sind online unter  https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html abrufbar. Die Unterlagen können auch in Papierform zugänglich gemacht werde. Das EBA bittet dafür um Kontaktaufnahme unter Kanzlei-Sb1-kar- stg@eba.bund.de. Zusätzlich hat die DB unter https://www.karlsruhe- basel.de/offenlage-7-2.html ein umfangreiches Informationsangebot bereitgestellt. Dort findet sich auch der „Digitale Planungsordner“, in dem die Planfeststellungsunterlagen mit komfortablen Such- und Bearbeitungsfunktionen aufbereitet sind. Einwendungen können bis einschließlich 23. November 2026 beim EBA eingereicht werden.

Voraussetzungen

Neue Bahnstrecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Untersuchungen, Erläuterungen und Zeichnungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Im Planfeststellungsverfahren prüft das EBA, ob die Planung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, zum Beispiel im Hinblick auf Lärm- und Umweltschutz. Zudem werden öffentliche und private Interessen geprüft und gegeneinander abgewogen. Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die transparente Offenlage der Unterlagen, die jetzt startet. Die daraufhin eingereichten Einwände werden im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert. Die letzte Entscheidung, ob einer Einwendung stattgegeben wird, liegt beim EBA. Ziel des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss und die damit einhergehende Genehmigung für den Bau. Mit gültigem Baurecht kann die DB mit den europaweiten Ausschreibungen für Baufirmen starten und Baustart und Bauablauf festlegen.
Die Ausbau- und Neubaustrecke zwischen Hohberg und Kenzingen besteht aus drei Planungsabschnitten, die jeweils in einem eigenen Planfeststellungsverfahren behandelt werden. Mit Hohberg–Friesenheim geht jetzt der erste Abschnitt in die Offenlage. Das Planfeststellungsverfahren für die anderen beiden Abschnitte Lahr-Mahlberg und Ettenheim–Kenzingen, hat noch nicht begonnen.

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