Verbraucherrechte
Klage jetzt auch gegen Firmen im EU-Ausland

Kehl (st) Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass es künftig gegen systematische Rechtsverstöße von Unternehmen im EU-Ausland vorgehen kann – insbesondere dann, wenn deutsche Verbraucher in ihren Rechten benachteiligt werden und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt.
Typische Fälle sind unzulässige Vertragsklauseln, irreführende Webseiten, Abofallen oder unklare Kündigungsbedingungen. Zuständig ist das neue Team „Rechtsdurchsetzung in Europa“. Grundlage ist die EU-Verbandsklagenrichtlinie (EU 2020/1828) sowie deren Umsetzung in deutsches Recht. Das ZEV ist als einzige deutsche Organisation zur Durchführung grenzüberschreitender Verbandsklagen zugelassen und wird als qualifizierte Einrichtung nach Paragraf 4d UKlaG beim Bundesamt für Justiz geführt.
Außergerichtliche Einigungen bevorzugt
„Mit der Zulassung bietet sich für das ZEV nun die Möglichkeit, Verstöße von Unternehmen gezielt anzugehen und zu unterbinden – wenn nötig auch vor Gericht“, sagt Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand des ZEV. „Gleichzeitig gilt: Wir setzen weiterhin auf außergerichtliche Einigungen, bevor wir rechtlich gegen ein Unternehmen im Ausland vorgehen.“
Laut Mitteilung folgt das ZEV dabei einem festen Ablauf: Zunächst wird ein strukturelles Verbraucherproblem festgestellt – etwa durch eine Beschwerde über das Online-Formular. Danach prüft das Zentrum den Fall und sucht eine Einigung mit dem Unternehmen. Kommt diese nicht zustande, kann das ZEV Klage einreichen. Bei einer größeren Zahl Betroffener ist auch eine EU-Verbandsklage möglich.

Netzwerk

Das ZEV arbeitet eng mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren zusammen. Erste rechtliche Schritte gegen Unternehmen im EU-Ausland seien bereits in Vorbereitung. Welche Auswirkungen die neue Rolle auf Unternehmen haben wird, bleibe abzuwarten.
Weitere Informationen stellt das ZEV unter cec-zev.eu/de/themen/eu-sammelklage zur Verfügung. Dort informiert die Organisation künftig auch über laufende Verfahren und Möglichkeiten, sich einer Klage anzuschließen.

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