Verbraucherrechte
Klage jetzt auch gegen Firmen im EU-Ausland
Kehl (st) Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass es künftig gegen systematische Rechtsverstöße von Unternehmen im EU-Ausland vorgehen kann – insbesondere dann, wenn deutsche Verbraucher in ihren Rechten benachteiligt werden und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt. Typische Fälle sind unzulässige Vertragsklauseln, irreführende Webseiten, Abofallen oder unklare Kündigungsbedingungen. Zuständig ist das neue Team...