Kein Einkaufsbummel in Frankreich
Offene Grenzen, aber Ausgangssperre

Die Grenze zwischen Kehl und Straßburg ist zwar offen, doch seit Freitag gilt im Nachbarland eine strenge Ausgangssperre. Auch Deutsche dürfen dort sich dort nicht ohne triftigen Grund bewegen. | Foto: gro
  • Die Grenze zwischen Kehl und Straßburg ist zwar offen, doch seit Freitag gilt im Nachbarland eine strenge Ausgangssperre. Auch Deutsche dürfen dort sich dort nicht ohne triftigen Grund bewegen.
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Kehl/Straßburg (st). Die Grenze bleibt offen, die Tram fährt weiter, für Grenzpendler gibt es keine Erschwernisse: „Sehr zufrieden“ zeigen sich der Kehler Oberbürgermeister Toni Vetrano sowie die Straßburger Oberbürgermeisterin Jeanne Barseghian und Pia Imbs, Präsidentin der Eurométropole de Strasbourg mit den neuen Corona-Regelungen auf beiden Rheinseiten soweit diese die Mobilität über den Fluss hinweg betreffen. Dieses Mal sei die Kommunalpolitik entlang der Rheinschiene im Vorfeld vom Regierungspräsidium gehört worden, „das war vorbildlich und sehr angenehm“, lobt Toni Vetrano. Die dreimonatige Grenzschließung im Frühjahr habe überdeutlich gezeigt, „dass unser gemeinsamer Lebensraum nur als Einheit funktioniert“, sind sich die Straßburger Oberbürgermeisterin Jeanne Barseghian, die Präsidentin der Eurométropole de Strasbourg, Pia Imbs und Toni Vetrano einig. Mit den unterschiedlichen Maßnahmen, die nun auf beiden Rheinseiten umgesetzt werden, werde die Mobilität der Bevölkerung auf das Notwendige beschränkt: „Die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Ballungsraumes können die Brücken in beide Richtungen überqueren, wenn sie zum Arbeiten oder in die Schule gehen, wenn dringende medizinische Behandlungen anstehen oder sie hilfsbedürftige Angehörige auf der jeweils anderen Rheinseite unterstützen müssen.“

In ganz Frankreich tritt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wieder eine strenge Ausgangssperre in Kraft, die zunächst bis zum 1. Dezember gelten soll. Das Haus verlassen darf dann rund um die Uhr nur noch, wer dafür einen triftigen Grund hat, also zum Arbeiten oder zum Arzt geht, den Einkauf lebensnotwendiger Waren erledigen, einen hilfsbedürftigen Angehörigen unterstützen oder seine Kinder in die Kindertageseinrichtung oder die Schule bringen muss. Alle Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen ihre Türen ebenso schließen wie sämtliche Gaststätten, Kultureinrichtungen und Sporthallen. Spazierengehen darf nur, wer seinen Hund ausführen muss. Es ist zu erwarten, dass die Ausgangssperre genauso streng kontrolliert wird, wie im Frühjahr.

Bescheinigung für Grenzpendler

Grenzpendler, die auf der elsässischen Rheinseite wohnen und auf der badischen arbeiten, müssen eine vom französischen Staat vorgegebene Bescheinigung mit sich führen. Das Gleiche gilt für Personen, die in der Ortenau wohnen und im Elsass arbeiten sowie für Schülerinnen und Schüler, die auf der jeweils anderen Rheinseite eine Schule besuchen. Auch für Menschen, die aus den anderen genannten triftigen Gründen den Rhein überqueren müssen, wird die französische Regierung entsprechende Formulare zum Ausdrucken bereitstellen, die dann bei einer Kontrolle auf französischem Territorium vorgezeigt werden müssen.

Denn die Ausgangssperre in Frankreich bedeutet für die Bewohner der deutschen Rheinseite natürlich ebenfalls, dass sie sich nicht mehr ohne Grund – also beispielsweise für einen Spaziergang – im Nachbarland aufhalten können. „Grenzpendler können so ungehindert zu ihren Arbeitsplätzen gelangen und müssen nicht zusätzliche Zeit für Grenzkontrollen und dadurch verursachte Staus einplanen“, freut sich Oberbürgermeister Toni Vetrano.

Tram fährt weiter

Um den Grenzpendlern und den Schülern ihre Wege über den Rhein nicht unnötig zu erschweren, fährt auch die Tram weiter. Dass dies auch für die Nachtstunden gilt, hat den einen oder anderen Kehler bereits verwundert: Doch gerade auch Pflegekräfte, die nachts oder sehr früh morgens Dienst haben, sollen die Tram weiterhin nutzen können.

Während auf der deutschen Rheinseite alle Einzelhandelsgeschäfte geöffnet bleiben, müssen seit Freitag, 30. Oktober, an in Frankreich alle Läden geschlossen bleiben, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Sollten Einwohner aus dem Elsass zum Einkaufen auf die badische Rheinseite kommen, riskieren sie bei Kontrollen nach ihrer Rückkehr auf französisches Territorium Bußgelder. Verstöße gegen die Ausgangssperre werden in Frankreich in der Regel mit 135 Euro geahndet. Mit einem solchen Bußgeld müssen auch Ortenauer rechnen, die sich ohne triftigen Grund auf französischem Gebiet aufhalten.

„Diese Maßnahmen“, finden Jeanne Barseghian, Pia Imbs und Toni Vetrano, „sind geeignet, die Kontakte zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stark zu reduzieren und rheinübergreifende Mobilität dort zuzulassen, wo sie für das Funktionieren unseres gemeinsamen Lebensraums entscheidend sind“.

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