Dank Lärmaktionsplanung
Tempo-30-Zonen in Odelshofen, Kork und Neumühl

Endlich Tempo 30: Stellvertretend für etwa 60 neue Schilder stellen die Ortsvorsteher von Kork, Neumühl und Odelshofen, Patric Jockers (2. v. l.), Fritz Vogt (Mitte) und Markus Murr (2. v. r.) das Verkehrszeichen in der Legelshurster Straße auf. Fünf Arbeitstage wenden Alexander Benne (l.) und Lothar Köbel (r.) vom städtischen Betriebshof auf, bis alle Schilder stehen. | Foto: Stadt Kehl
  • Endlich Tempo 30: Stellvertretend für etwa 60 neue Schilder stellen die Ortsvorsteher von Kork, Neumühl und Odelshofen, Patric Jockers (2. v. l.), Fritz Vogt (Mitte) und Markus Murr (2. v. r.) das Verkehrszeichen in der Legelshurster Straße auf. Fünf Arbeitstage wenden Alexander Benne (l.) und Lothar Köbel (r.) vom städtischen Betriebshof auf, bis alle Schilder stehen.
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Kehl „Mehr als 20 Jahre hat Odelshofen dafür gekämpft“, sagt Ortsvorsteher Markus Murr: Am Mittwoch, 31. Mai, wurden in der Legelshurster Straße Tempo-30-Schilder aufgestellt. In Kork werden dieser Tage die Landstraße, die Herren-, die Zirkel- und die Gerberei- und die Oberdorfstraße (bis zum Handwerksmuseum) zu Tempo-30-Zonen und in Neumühl prangt das neue Schild auf Höhe der Tankstelle an der Ortseinfahrt von Kork her. Weitere neue Schilder in Auenheim und der Kernstadt werden folgen.

Alexander Benne und Lothar Köbel vom städtischen Betriebshof rechnen etwa fünf Tage Arbeit, bis sie alle Hülsen gesetzt und alle neuen Tempo-30-Schilder darin verankert haben. Markus Murr und seine Ortsvorsteherkollegen Patric Jockers aus Kork und Fritz Vogt aus Neumühl heben am Mittwoch gut gelaunt das Schild in der Legelshurster Straße in seine Hülse. Er hoffe, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von den Pkw- und Lkw-Fahrern auch respektiert werde, merkt Markus Murr an und wünscht sich zusätzlich Radarkontrollen. In Neumühl gilt zwar schon seit Jahren in vielen Bereichen Tempo 30, trotzdem ist Fritz Vogt das neue Schild sehr wichtig: Vor allem weil der Fahrradweg zur Neumühler Brücke am Ortseingang die Elsässer Straße quert. Wenn es durch die Geschwindigkeitsbegrenzung gelinge, den Verkehr zu bremsen, erhöhe sich die Sicherheit der Radfahrenden deutlich, meint er.

Größte Veränderungen in Kork

Am größten sind die Veränderungen in Kork: „Eigentlich wird alles zur Tempo-30-Zone“, fasst Patric Jockers zusammen. Er ist froh, dass die „schwierigen Kreuzungen“ vor den Gasthäusern "Lamm" und "Ochsen" durch die Reduktion der Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr entschärft werden. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen falle es schwer, den Überblick zu behalten, wenn der Verkehr aus vier Richtungen anrauschen könne. „Sie brauchen mehr Zeit, um über die Straße zu kommen“, erklärt er und freut sich, dass mit den Tempo-30-Bereichen der erste Schritt hin zu einer barrierefreien Ortsmitte gegangen werde. Mit der kompletten Umsetzung rechnet er in den nächsten vier bis fünf Jahren. Von der Kreuzung der Zirkel- mit der Oberdorfstraße bis zum Handwerksmuseum wird Tempo 20 angeordnet – als Vorstufe zur späteren verkehrsberuhigten Zone. Außerdem rückt für Kork die Ortsumgehung langsam in greifbarere Nähe: Die Ausarbeitung der Planungsvereinbarung mit der Bahn sei fast fertig, freut sich Patric Jockers.

Dritte Runde der Lärmaktionsplanung

Während alle drei Ortsvorsteher die Tempo-30-Zonen vor allem unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sehen, ist ihre Einrichtung der dritten Runde der Lärmaktionsplanung zu verdanken. Maßnahmen aus den ersten zwei Lärmaktionsplänen, haben bereits für zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohnern in der Gesamtstadt sowohl tagsüber als auch nachts eine deutliche Verringerung der Lärmbelastung gebracht – zum Beispiel durch Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten Bodersweier, Marlen und Goldscheuer. Auch auf einem Teilabschnitt der Hauptstraße im Stadtzentrum war in den Nachtstunden die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt – diese Begrenzung wird nun dieser Tage aufgehoben; dann darf auch tagsüber nicht schneller gefahren werden.

Der seit 2018 in Baden-Württemberg geltende Kooperationserlass ermöglicht es, dass in der dritten Runde des Lärmaktionsplanes deutlich mehr Gebiete von Lärmminderungsmaßnahmen profitieren können. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können jetzt bereits Maßnahmen im Lärmaktionsplan aufnehmen, wenn gesundheitskritische Pegelwerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Dabei muss eine rechtsfehlerfreie Abwägung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden selbst erfolgen. Die zuständigen Verkehrsbehörden müssen jedoch weiterhin ihre Zustimmung erteilen.
Wichtig ist: Für die Lärmaktionsplanung wird der Lärm nicht gemessen, sondern anhand der Verkehrsbelastung auf den unterschiedlichen Straßen errechnet.

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