Großkontrolle "Flashpoint" an der B28
237 Personen und 121 Fahrzeuge überprüft

Die Kontrollstelle an der B28 | Foto: rek (Archiv)

Kehl Mehr als 50 Beamte von Bundespolizei, Landespolizei, Zoll, französischer Gendarmerie sowie französischer Grenzpolizei waren Mittwoch ab 16 Uhr an der B28 bei Kehl bei der mehrstündigen Kontrollaktion "Flashpoint" unter der Federführung der Bundespolizeiinspektion Offenburg im Einsatz. Unterstützt wurde die Aktion auf einem Parkplatz der B28 Richtung Appenweier zudem von Beamten der Bundesbereitschaftspolizei aus Bad Bergzabern in Rheinland-Pfalz, der Fliegerstaffel aus Oberschleißheim sowie der Deutsch-Französischen Einsatzeinheit der Gendarmerie und der Bundespolizei. Darüber hinaus kam auch die Gemeinsame Deutsch-Französische Diensteinheit, bestehend aus Beamten der Bundespolizeiinspektion Offenburg und der französischen Grenzpolizei, zum Einsatz.

Bei der Kontrollaktion wurden insgesamt 237 Personen und 121 Fahrzeuge überprüft. Im Ergebnis konnten die Einsatzkräfte eine Vielzahl an Feststellungen tätigen.

Neben neun Personen, die unerlaubt ins Bundesgebiet einreisten, wird gegen einen kamerunischen Staatsangehörigen wegen Schleusung ermittelt. Der 29-Jährige hatte drei weitere Landsmänner mit seinem Fahrzeug von Frankreich nach Deutschland gebracht, die sich alle nicht ausweisen konnten. Beim 29-Jährigen wurde zudem Bekleidung sichergestellt bei der der Verdacht der Markenfälschung besteht.

Ein albanischer Staatsangehöriger zeigte bei der Kontrolle einen falschen griechischen Führerschein vor. Das Dokument wurde einbehalten und gegen den 27-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Gegen einen georgischen Staatsangehörigen bestand ein Haftbefehl wegen Diebstahl. Er konnte durch die Bezahlung der Geldstrafe eine zehntägige Haftstrafe abwenden. Ihn erwartet zudem eine Anzeige wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Bei ihm wurde ein falscher polnischer Personalausweis sichergestellt.

Auch ein algerischer Staatsangehöriger konnte durch die Bezahlung der Geldstrafe eine 57-tägige Haftstrafe abwenden. Er wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht.

Fünf Personen wurden wegen Verstößen gegen das Waffengesetz beanzeigt, sie hatten jeweils verbotene Einhandmesser bei sich.

Mit insgesamt vier Fällen, in denen Hinweise auf Steuerstraftaten erlangt werden konnten, beschäftigt sich nun der Zoll.

Insgesamt drei Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie zwei Fälle von Fahren ohne Zulassung werden durch die zuständige Landespolizei bearbeitet.

Die Schwerpunkte der gemeinsamen Kontrollaktion lagen auf der Bekämpfung der illegalen Migration, der Eigentums-, Rauschgift- und Waffenkriminalität.

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