Grenzübergang Kehl
Ermittlungsverfahren wegen Schleusung eingeleitet

Foto: gro

Kehl (st) Vergangene Samstagnacht 25. Juli, kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl Europabrücke ein aus Frankreich kommendes Fahrzeug. Der Fahrer, ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger, konnte sich dabei lediglich mit einem gültigen belgischen Aufenthaltstitel ausweisen. Im Fahrzeug befanden sich zudem ein 33-Jähriger, eine 29-Jährige sowie fünf Kinder, alle syrischer Staatsangehörigkeit. Die Personen konnten keinerlei Dokumente für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland vorweisen, bei dem 33-Jährigen fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Cannabis. Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise sowie Einschleusens von Ausländern ermittelt. Gegen die 29-jährige Frau sowie den Beifahrer, welche sich während der gesamten Maßnahme unkooperativ und verbal aggressiv verhielten, wird wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz ermittelt. Alle Personen wurden nach Frankreich zurückgewiesen.

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