Testpflicht in den Kitas
Lahrer Einrichtungen setzen Landesvorgaben um

In den Lahrer Kitas wird getestet, wie hie hier in der Kita Am Schießrain. | Foto: Stadt Lahr
  • In den Lahrer Kitas wird getestet, wie hie hier in der Kita Am Schießrain.
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  • hochgeladen von Daniela Santo

Lahr (st). Die Kitas in Lahr setzen seit Montag, 10. Januar, die Testpflicht für alle Kinder an drei Tagen in der Woche um.

Am Freitag, 7. Januar, hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Kita erneut aktualisiert und an die derzeitige Pandemielage angepasst. Für die Betreuung der Kinder ergeben sich in den Lahrer Kindertagesstätten dadurch seit Montag, 10. Januar, folgende Änderungen: Kinder werden an drei Tagen in der Woche getestet, und die Testpflicht wurde auf Kinder ab einem Jahr ausgeweitet. Bisher waren Kinder ab drei Jahren zweimal wöchentlich getestet worden, wie es die zuvor geltende Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vorgesehen hatte.

Eltern haben kein Wahlrecht

Die Umsetzung der Testpflicht kann in Lahr je nach Träger variieren. Die Corona-Verordnung lässt sowohl ein Testen in den Einrichtungen als auch eine Selbsttestung durch die Erziehungsberechtigten zu, sofern nach Entscheidung des Trägers keine Testung in der Einrichtung angeboten wird. Die Entscheidungshoheit liegt bei den Trägern, die Eltern haben kein Wahlrecht. Die städtischen Kitas werden weiterhin in den Einrichtungen testen, wie sie es schon in den vergangenen Monaten im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung getan haben. Unverändert kommen dabei die Speicheltests zum Einsatz, die sich seit Beginn der Testungen aus städtischer Sicht bewährt haben.

Träger beschaffen Tests

Auch bei der Beschaffung der Tests ergeben sich Änderungen: Bisher hat die Stadt Lahr alle Tests als Service für alle Träger zentral beschafft und zur Verfügung gestellt. Dies wird ab Ende Januar aufgrund des deutlich gestiegenen Bedarfs nicht mehr möglich sein, sodass die Träger für die Beschaffung ihrer Tests selbst verantwortlich sind. Damit versorgt die Stadt Lahr alle Einrichtungen im Sinne der neuen Testverordnung noch für diese und kommende Woche mit Material und stellt so einen geregelten Übergang zur Selbstversorgung sicher. Mit den Trägern steht die Stadt in einem engen Austausch und hat die Veränderungen bereits vor Weihnachten angekündigt.

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