Neubau Klinik Lahr
Planungsrechtliche Grundlagen in der Gremienberatung
- So soll das neue Klinikum in Lahr einmal aussehen.
- Foto: gmp international GmbH
- hochgeladen von Matthias Kerber
Lahr (st) Den rechtlichen Rahmen für den Neubau des Klinikums Lahr haben die Fachabteilungen der Stadt Lahr in den letzten beiden Jahren auf Basis der bestehenden Beschlüsse von Kreistag und Gemeinderat und der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr erarbeitet. In einem nächsten Schritt wurden am vergangenen Dienstag die Beschlussvorlagen für die Änderung des Flächennutzungsplanes, den Bebauungsplan „B415/Anbindung Klinikum“ und den Bebauungsplan „Klinikum“ in den Beratungslauf der zuständigen Gremien gegeben.
Zunächst befasst sich der Ortschaftsrat Langenwinkel am Dienstag, 3. November 2026, mit den drei Themenfeldern, bevor sich dann am Mittwoch, 4. November 2026, der Technische Ausschuss und am Montag, 16. November 2026, der Gemeinderat damit befassen.
Die einzelnen Beschlussfassungen bilden die rechtliche Voraussetzung, dass in weiteren Schritten die Genehmigung des Klinikbaus erteilt und der Baustart des Anschlusses an die B 415 vollzogen werden kann.







Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.