Kastrationspflicht für Katzen
Schutzverordnung tritt in sechs Monaten in Kraft

Lahr (st). Die Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24. Januar beschlossen. Diese tritt sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, die am Mittwoch, 9. Februar, auf der Website der Stadt Lahr erfolgte, in Kraft und beinhaltet eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen mit Freigang.

Die Katzenschutzverordnung schützt freilebende Katzen, deren Kolonien Jahr für Jahr größer werden. Diese Tiere befinden sich teilweise durch Krankheiten und Unterversorgung in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Die erlassene Katzenschutzverordnung soll durch die Kastrationspflicht von Halterkatzen einer steigenden Vermehrung freilebender Katzen vorbeugen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht dient der Zuordnung der Halterkatzen.

Keine "Jagd" auf unkastrierte Katzen

Der Erlass der Rechtsverordnung führt jedoch keinesfalls dazu, dass Polizei oder der Kommunale Ordnungsdienst künftig „Jagd” auf unkastrierte Katzen machen. Sie bietet jedoch die notwendige Rechtssicherheit, sobald Bedienstete des Tierheims oder der Stadt Lahr auf eine unkastrierte Katze treffen. Katzenhalter werden dann zur Kastration ihres Tieres aufgefordert. Sollten die Halter nicht zu ermitteln sein, erfolgt die Kastration im Auftrag der Stadt Lahr durch einen Tierarzt.

Auch wenn die Katzenschutzverordnung keine Tatbestände für Bußgelder enthält, appelliert die Stadt Lahr an die Halter, innerhalb der kommenden Monate die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht umzusetzen.

Bei Rückfragen steht den Haltern die Sachbearbeitung Allgemeines Polizeirecht im Lahrer Ordnungsamt unter Telefon 07821/9100334 zur Verfügung.

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