Brücke in der Lahrer Rheinstraße
Stadtverwaltung prüft Optionen
Lahr (st) Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Bahnbrücke in der Lahrer Rheinstraße bereitet die Stadtverwaltung eine detaillierte Beschlussvorlage vor, mit der sich der Gemeinderat voraussichtlich im Oktober 2026 befassen wird. Zur Entscheidung werden für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke zwei Optionen ausgearbeitet: die weitere Nutzung der Bestandsbrücke oder die Errichtung eines Provisoriums, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Lahr.
Die Brücke, die im Verlauf der Rheinstraße über die Bahnstrecke führt, wurde 1956 errichtet und befindet sich im Besitz der Stadt Lahr. Es handelt sich um eine Spannbetonbrücke, deren Bauweise mit der Dresdner Carolabrücke vergleichbar ist. Bei einer Routineprüfung im Dezember 2025 wurde die Brücke sehr schlecht bewertet. Infolge einer Nachberechnung der Statik hat die Stadt Ende April 2026 zwei Begrenzungen eingeführt: auf Tempo 30 sowie auf maximal 16 Tonnen schwere Fahrzeuge, verbunden mit einem Abstandsgebot von 70 Metern für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ein zeitnaher Ersatzneubau ist angesichts der überragenden Verkehrsbedeutung unumgänglich. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit einem Zeitraum von etwa fünf Jahren bis zur Inbetriebnahme der neuen Brücke zu rechnen.
Die Hoffnung war, mit den geltenden Begrenzungen auf alternative Lösungen und weitere Einschränkungen verzichten zu können, bis die neue Brücke fertiggestellt sein würde. Ein zusätzliches technisches Monitoring, für das der Gemeinderat im Mai 2026 rund eine halbe Million Euro bereitgestellt hat, sollte diesen Ansatz unterstützen. Bevor jedoch ein neues Kontrollsystem installiert werden konnte, kam es im Juli 2026 zu einer Rissbildung, die als Ankündigungsverhalten für ein mögliches Totalversagen der Brückenkonstruktion bewertet wird. Damit war eine vollständige Sperrung der Brücke aus Sicherheitsgründen notwendig. Zudem hat die Stadtverwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt, das mit diesem Themenfeld erfahren ist und auch seitens des Eisenbahnbundesamts ausdrücklich anerkannt wird, um weitere Schritte und Optionen zu planen.
Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die bestehende Brücke für einen Teil des Verkehrs wieder zu öffnen. Dies würde ein engmaschigeres und aufwendigeres Monitoring zwingend voraussetzen. Das beauftragte Büro hat dafür Vorschläge erarbeitet: Über Laser-gestützte Deformationsbetrachtungen, einzubauende Glasfasern und Schallsensoren wäre es möglich, die tatsächliche Belastbarkeit und Lebensdauer der Brücke dauerhaft und mit höherer Genauigkeit zu verfolgen. Dies würde in einem Zeitraum von fünf Jahren Kosten von insgesamt etwa 900.000 Euro verursachen. Für den Schwerlastverkehr müsste die Brücke jedoch auf jeden Fall weiter gesperrt bleiben. Ob überhaupt die ursprünglich angestrebten 16 Tonnen Tragfähigkeit noch gewährleistet werden können, ist noch zu klären.
Provisorium
Zugleich stellt sich die Frage, ob ein Provisorium die effizientere und vorteilhaftere Variante darstellen würde. Auf der einen Seite stehen die höheren Kosten, die bei grober Ersteinschätzung für einen Zeitraum von fünf Jahren bei etwa 2,4 Millionen Euro liegen würden. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Brücke von schätzungsweise rund 500.000 Euro sind darin inbegriffen. Auf der anderen Seite wäre das Provisorium auch für den Schwerlastverkehr geeignet, sodass sich die Verkehrssituation im Stadtgebiet erheblich entspannen würde. Außerdem wäre das Provisorium ohnehin erforderlich, sofern die bestehende Brücke bis zur Inbetriebnahme des Neubaus infolge weiterer Rissbildungen erneut gesperrt werden müsste. Dann wären erhebliche finanzielle Mittel für ein Monitoring quasi ohne Nutzen angefallen.
Angesichts der hohen Kosten sämtlicher Varianten wird die Verwaltung ein weiteres Nachuntersuchungspaket beauftragen. Es soll herausarbeiten, ob ein vertieftes Monitoring der bestehenden Brücke wirtschaftlich gerechtfertigt werden kann oder ob sich der Bau eines Provisoriums noch eindeutiger anbieten würde.
Bei der Kostenverteilung geht die Verwaltung davon aus, dass alle Sicherungsmaßnahmen der Brücke, einschließlich des Provisoriums, der Stadt zuzuordnen sind und den städtischen Haushalt belasten werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Provisorium förderfähig sein kann, ist noch zu klären. Den Neubau der Brücke wird auf der rechtlichen Basis der Kreuzungssituation zu einem großen Anteil auch die Deutsche Bahn finanziell tragen müssen. Außerdem geht die Verwaltung davon aus, den städtischen Anteil durch Fördermittel vermindern zu können.
Für den Verkehr ergeben sich vorerst keine Änderungen: Die Brücke muss bis auf Weiteres gesperrt bleiben. Die Stadt Lahr bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die sie nicht leichtfertig vornimmt. Über allem steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer – auf der Brücke und auf den Gleisen, die unter der Bahnbrücke hindurchführen.








Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.