Lahr beantragt LKW-Nachtfahrverbot
Tempo 30 durch Kuhbach und Reichenbach

In der Ortsdurchfahrt Reichenbach herrscht bald Tempo 30. | Foto: ds
  • In der Ortsdurchfahrt Reichenbach herrscht bald Tempo 30.
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Lahr (st) Zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürger geht die Stadt Lahr gegen Verkehrslärm vor: Für die Bundesstraße 415 in Kuhbach und Reichenbach wird die Stadtverwaltung Tempo 30 anordnen und zusätzlich beim Regierungspräsidium Freiburg zum wiederholten Mal ein LKW-Nachtfahrverbot beantragen.

Durch eine neue Fassung des Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung, den das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Februar 2023 veröffentlicht hat, ist die Zuständigkeit der Prüfung und Entscheidung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes für innerorts angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Straßenverkehrsbehörde übertragen worden. Der bisherige Zustimmungsvorbehalt der Regierungspräsidien als höheren Straßenverkehrsbehörden entfällt. Zudem können straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen eigenständig oder als Maßnahme eines Lärmaktionsplans ergriffen werden.

Handlungsnotwendigkeit

Da in Kuhbach und Reichenbach dringende Handlungsnotwendigkeit besteht, wird die Stadt Lahr nun losgelöst von der laufenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans agieren. Grundlage dieser Entscheidungen ist eine Verkehrs- und schalltechnische Untersuchung, für die ein Fachbüro im Auftrag der Stadtverwaltung das bestehende Verkehrsmodell für die Stadt Lahr erweitert sowie ein schalltechnisches Modell erstellt hat.

Die Ergebnisse der Lärmberechnungen belegen eine erhebliche Überschreitung der Lärmwerte entlang der – täglich mit rund 16.300 Kraftfahrzeugen stark belasteten – B 415 in beiden Ortsteilen, sodass ein Risiko für die Gesundheit besteht. „Die Fakten sind eindeutig und erfordern ein entschlossenes Handeln. Wir sind nicht nur gewillt, sondern auch verpflichtet, zum Schutz der betroffenen Bürger einzugreifen“, sagt Lahrs Erster Bürgermeister Guido Schöneboom, dem als Dezernent unter anderem die Straßenverkehrsbehörde zugeordnet ist.

Vorgesehen ist, die bestehende Tempo-40-Beschilderung auf den Ortsdurchfahren von Kuhbach und Reichenbach durch Tempo-30-Schilder auszutauschen. In Reichenbach wird aus Gründen der Verkehrssicherheit zusätzlich der Bereich bis zur Querungshilfe auf Höhe des Penny-Marktes einbezogen. Die neue Geschwindigkeitsbeschränkung gilt damit in beiden Stadtteilen von Ortstafel zu Ortstafel. „Die Ergebnisse des Fachbüros zeigen, dass die Begrenzung auf Tempo 30 die Lärmbelastung in Kuhbach und Reichenbach deutlich senken wird, ohne dass nennenswerte Verkehrsverlagerungen ins Umland zu erwarten sind“, fasst Baubürgermeister Tilman Petters zusammen.

Aus den Daten geht indes auch hervor, dass selbst mit dem neuen Tempolimit weiterhin Lärmüberschreitungen im gesundheitsgefährdenden Bereich vorliegen werden. „Aus vielen Gesprächen ist uns bekannt, dass die Anwohner insbesondere unter dem Lärm der Lkws, die nachts durch die beiden Ortsteile fahren, massiv leiden“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Wir werden deshalb beim Regierungspräsidium Freiburg ein weiteres Mal ein LKW-Nachtfahrverbot für die B 415 in Kuhbach und Reichenbach zeitnah beantragen.“ Die Begrenzung auf 30 Stundenkilometer gilt im Vergleich als mildere Maßnahme. Aus diesem Grund könnte ein LKW-Nachtfahrverbot lediglich ergänzend, nicht jedoch vor oder anstelle einer Tempo-30-Regelung in Frage kommen.

Ergänzung des Lärmgutachtens

 
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung eine Ergänzung des Lärmgutachtens mit Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Bei einer Vorstellung der vorliegenden Verkehrs- und schalltechnischen Untersuchung beim Regierungspräsidium Freiburg sind alle Beteiligten zum Ergebnis gekommen, auch den Kernstadtabschnitt der B 415 – ab der Tiergartenstraße bis zum Ortseingang Kuhbach – zu untersuchen. Bei entsprechenden Ergebnissen wären Tempo 30 und die Beantragung eines LKW-Nachtfahrverbots dort ebenfalls denkbar.

Für die Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Unabhängig davon hat die Stadtverwaltung zu der geplanten Maßnahme die Ortschaftsräte von Kuhbach und Reichenbach um deren Stellungnahme gebeten.

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