Impfangebot in Lauf
Aktion am 1. Februar in der Neuwindeckhalle

Foto: Symbolbild mak

Lauf (st). Am Dienstag, 1. Februar, bietet das mobile Impf-Team des Ortenau Klinikums in der Neuwindeckhalle in Lauf zwischen 8 und 12 Uhr erneut Corona-Schutzimpfungen an, teilt die Gemeinde Lauf mit. Möglich seien sowohl Erst-,  Zweit- und Booster-Impfungen.

Eine Anmeldung unter Telefon 07841/200624 ist erforderlich. Diese ist ausschließlich am von Montag, 24. Januar, bis Montag, 31. Januar, jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr telefonisch möglich. Hierbei wird den Interessenten auch die konkrete Impfzeit mitgeteilt. Dieses Impfangebot kann nun jede Person ab zwölf Jahren, auch ohne Wohnsitz in Lauf, wahrnehmen.

Verimpft werden die Vakzine des mRNA-Impfstoffs Biontech und Moderna. Es besteht auch die Möglichkeit einer Einmalimpfung des Vektorimpfstoffs von Johnson & Johnson. Die Gemeinde Lauf weist darauf hin, dass laut der Koordinierungsstelle des mobilen Impf-Teams des Ortenaukreises für Personen über 30 Jahren ausschließlich das Vakzin von Moderna verimpft wird. Personen im Alter von 18 bis 29 Jahren, können zwischen den Impfstoffen Biontech und Johnson & Johnson wählen. Kinder- und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren erhalten ausschließlich den Impfstoff von Biontech.

Am Impftag sind Impfpass, Personalausweis oder Reisepass sowie die elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung, sowie der vorausgefüllte Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung und das unterzeichnete Aufklärungsmerkblatt mitzubringen. Den Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt kann auf der Homepage der Gemeinde Lauf vorab ausgefüllt, herunterladen und ausgedruckt werden. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren muss die Einwilligungserklärung zwingend auch von einem der Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen die Einwilligung selbst unterschreiben.

Zu beachten ist, dass die Auffrischimpfung erst dann erfolgen kann, wenn die Zweitimpfung - oder im Fall von Johnson & Johnson beziehungsweise bei Genesenen die einmalige Impfung - mindestens drei Monate zurückliegt. Bedingung um eine Auffrischimpfung zu erhalten, ist der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung in Form des gelben Impfnachweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises. Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt.

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