Votum über Länge der Fußgängerzone am 12. Juli
Bürgerentscheid rückt näher

Der Bürgerentscheid über die zukünftige Länge der Oberkircher Fußgängerzone steht am 12. Juli an. Bis dahin haben die insgesamt 16.271 Abstimmungsberechtigten Zeit zu überlegen, wo sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen.  | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Der Bürgerentscheid über die zukünftige Länge der Oberkircher Fußgängerzone steht am 12. Juli an. Bis dahin haben die insgesamt 16.271 Abstimmungsberechtigten Zeit zu überlegen, wo sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen.
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Oberkirch (st). Der Countdown bis zum Tag des Bürgerentscheids am 12. Juli läuft. An diesem Tag haben 16.271 Wahlberechtigte in Oberkirch die Möglichkeit, ihr Votum zur zukünftigen Länge der Fußgängerzone abzugeben. Sowohl die Initiatoren des Bürgerentscheids, die für die Einrichtung einer dauerhaft langen Fußgängerzone von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtsgebäudes sind, als auch der Verein Stadtmarketing Oberkirch, der sich hinter den am 21. Oktober 2019 gefassten Gemeinderatsbeschluss zur Einrichtung einer saisonalen Fußgängerzone stellt, haben in den vergangenen Wochen ihre Positionen durch Presseverlautbarungen, Flyer und Plakate dargelegt.

Die Stadt selbst ist ihrer Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung der wahlberechtigten Bürger durch eine vierseitige Informationsschrift nachgekommen, welche jedem Oberkircher Haushalt zugestellt wurde und obendrein im Amtsblatt „Rundblick“ abgedruckt war.

Quorum von 3.254 Stimmen erforderlich

Über 2.000 Stimmberechtigte haben bei der Stadt bisher bereits Briefwahl beantragt. Wichtig für einen erfolgreichen Abschluss des Bürgerentscheids ist nach der Gemeindeordnung jedoch ein klares Votum von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Dies bedeutet, dass sich 3.254 Bürger mit „Ja“ oder „Nein“ zu der im Bürgerentscheid gestellten Frage bekennen müssen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, fällt die Sachentscheidung wieder an den Gemeinderat zurück.

Stimmabgabe auch im Wahllokal möglich

Für die Stimmberechtigten, die am 12. Juli eines der zwölf Wahllokale aufsuchen um ihr Wahlrecht persönlich auszuüben, gibt es einige Änderungen. So wurde in Erwartung einer hohen Zahl von Briefwählern in der Kernstadt ein Sonderwahlbezirk gebildet. Dadurch werden ausnahmsweise statt der üblichen acht Wahllokale nur vier Wahllokale offen sein.

Dabei gilt für die Bürger der Kernstadt folgendes: Wer im Bereich Stadtmitte/Östliche Kernstadt wohnt, sucht zur Stimmabgabe das Wahllokal im Ratssaal des Rathauses auf. Bürger aus Gaisbach, Hilsen, Bühnd, Krautschollen und Wolfhag wählen in der Johann-Wölfflin-Schule. Mitbürger aus dem Fernach und der westlichen Kernstadt suchen die Erwin-Braun-Halle auf und alle, die im Oberdorf sowie in Butschbach und Hesselbach wohnen, geben ihre Stimme im Forum des Hans-Furler-Gymnasiums ab. Die Wahllokale im Bürgertreff, im Altenheim „St. Josef“, im Kindergarten „Sr. Giovanna“ und in den Stadtwerken bleiben beim Bürgerentscheid geschlossen.

In den acht Ortsteilen bleibt alles beim Alten und es werden die üblichen Wahllokale geöffnet sein: Ringelbach (Kastelberghalle), Tiergarten (Gemeindehalle), Haslach (Rathaus), Stadelhofen (Renchtalhalle), Zusenhofen (Freiwaldhalle), Nußbach (Pfarrheim „St. Marien“, Bottenau (Grundschule) und Ödsbach (Mooswaldhalle). Wer sich nicht sicher ist, wo er sich am 12. Juli zur Stimmabgabe einfinden muss, kann auf der Wahlbenachrichtigung nachsehen. Dort ist der Abstimmungsraum angegeben.

Für Briefwähler und Urnenwähler gilt gleichermaßen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel einen Vorbehalt oder einen beleidigenden Zusatz enthält.

Infektionsschutz steht im Vordergrund

Angesichts der Corona-Pandemie wird in den Wahllokalen zum Schutz der Wähler, aber auch der ehrenamtlichen Wahlhelfer der Infektionsschutz an erster Stelle stehen. Wähler müssen während der Stimmabgabe eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen und auf die notwendigen Abstandsregeln achten. Es empfiehlt sich einen eigenen Stift zur Wahl mitzubringen. Auch wenn die Wahlhelfer immer wieder zum Desinfektionsmittel greifen werden.

Eine offizielle Bekanntgabe des Ergebnisses nach der Auszählung wird im Rathaus nicht erfolgen. Die Ergebnisse sind nach der Feststellung des Endergebnisses über die Internetseite der Stadt abrufbar.

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