Kein Schleichweg während Sanierung
Durchfahrtsverbot wird kontrolliert

Oberkirch (st) Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Oberkirch weisen in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass entlang der Straße Lange Tauen auch weiterhin das allgemeine Durchfahrtsverbot mit Ausnahme für Anlieger und den landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt gilt.

Manch ein Verkehrsteilnehmer nutzt die Strecke zurzeit verbotenerweise als Schleichweg für die wegen Sanierungsarbeiten gesperrte L89. Aufgrund des Zustands der Straße und insbesondere deren Breite ist ein Begegnungsverkehr nicht möglich. Gerade Schüler, die mit dem Fahrrad in dem Bereich unterwegs sind, werden durch die Autofahrer unnötig gefährdet.

Die Polizei hat daher bereits angekündigt, regelmäßig die Einhaltung des Durchfahrtsverbots zu kontrollieren. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden.

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