Eltern werden infomiert
Erlass von Gebühren für Monat Mai

Oberkirch (st). Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat die Schließung sämtlicher Kindergärten, Grundschulen sowie von Teilen der weiterführenden Schulen angeordnet. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird aufrechterhalten und ausgeweitet: Schüler der siebten Klasse werden nun in die Notbetreuung mit einbezogen.

Für Eltern, deren Kinder nicht in eine der Notbetreuungen gehen, werden daher die Gebühren für den Kindergartenplatz sowie die Mittagsverpflegung für den Monat Mai erlassen. Der Gebührenerlass für Mai gilt für alle Kindergärten in Oberkirch. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind in einen kirchlichen oder städtischen Kindergarten geht.

Dauerauftrag aussetzen

Selbstzahler sollen daher keine Zahlung vornehmen oder den entsprechenden Dauerauftrag aussetzen, weist die Stadt Oberkirch in einer Pressemitteilung hin. Bereits gezahlte Gebühren werden durch die Stadt Oberkirch wieder rückerstattet. Dies gilt auch für Eltern von Kindern, die wegen der Schulschließungen nicht das Angebot der verlässlichen Grundschule nutzen können.

Für Kinder in der Notbetreuung sind jedoch weiterhin die Gebühren zu zahlen.

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