Ortsumfahrung erhält grünes Licht vom Kreis

Der Oberkircher Ortsteil Zusenhofen soll wie auch Nußbach eine Umfahrung erhalten, das hat der Kreistag beschlossen. | Foto: Ortsverwaltung Zusenhofen
  • Der Oberkircher Ortsteil Zusenhofen soll wie auch Nußbach eine Umfahrung erhalten, das hat der Kreistag beschlossen.
  • Foto: Ortsverwaltung Zusenhofen
  • hochgeladen von dtp01 dtp01

Offenburg/Oberkirch. Der Umwelt- und Technikausschuss des Ortenaukreises hat den Neubau der Ortsumfahrung zwischen Oberkirch-Zusenhofen und Oberkirch-Nußbach
beschlossen. Mit dem Neubau der Kreisstraße K 5305 werden die
Oberkircher Ortsteile Stadelhofen, Zusenhofen und Nußbach und die dort
angesiedelten Gewerbegebiete an die Bundesstraße B28 angebunden. Im
Rahmen der Baumaßnahme soll auch ein gemeinsamer Rad- und Gehweg
entstehen. Die Bauarbeiten können frühestens 2019 begonnen werden.

„Mit diesem wichtigen Straßenbauprojekt werden wir die betroffenen
Ortschaften insbesondere von dem stetig zunehmenden Schwerlastverkehr
erheblich entlasten und die Verkehrssicherheit deutlich verbessern“, so
Michael Loritz, Dezernent für Infrastrukturen. Der Neubau der Umgehung
ist deshalb erforderlich, weil das bisherige Straßennetz vor allem im
innerörtlichen Kurvenbereich in Zusenhofen im Begegnungsverkehr mit
einem LKW dazu führt, dass ein Fahrzeug auf einen Gehweg ausweichen
muss, der auch als Schulweg dient. Durch die von der Stadt Oberkirch
bereits veranlasste Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, die teilweise
Umlenkung des Verkehrs auf andere Strecken und die permanente
Überwachung dieser beiden Maßnahmen konnten nur leichte Verbesserungen
erreicht werden, die wiederum zur Verlagerung der Belastungen auf andere
Bereiche führte.

Noch offen ist die Frage, ob die neue Kreisstraße mit einem Rauten-Knotenpunkt mit sogenannten „Holländer Rampen“, also parallel zur Bundesstraße verlaufende Auf- und
Abfahrtrampen, oder durch den Bau eines Kreisverkehrs an die
Bundesstraße 28 angeschlossen wird. Beide Varianten würden auch die
unmittelbare Anbindung des Gewerbegebiets „Au“ in Nußbach an die
Bundesstraße ermöglichen. Der Rampenvariante hat der Bund bereits
zugestimmt. Die Umsetzungsfähigkeit der Kreisverkehrvariante wird
derzeit noch vom Ministerium für Verkehr und Infrastrukturen des Landes
Baden-Württemberg geprüft. Welche der beiden Optionen letztlich zum Zuge
kommt, hängt maßgeblich vom Bund als Straßenbaulastträger der B28 ab.

Die Gesamtkosten des Neubaus beliefen sich im Fall der Rampenlösung auf
rund 18,5 Millionen Euro, während die Kosten für die Variante
Kreisverkehr auf dem Niveau der B28 mit rund 13,3 Millionen Euro zu
Buche schlagen würden. Unabhängig von der Variante geht die Verwaltung
davon aus, dass die Kosten für die Anschlussstelle an die Bundesstraße
mit 60 Prozent durch den Bund getragen werden. Die Kosten für den Bau
der Kreisstraße selbst übernimmt neben dem Ortenaukreis zu 20 Prozent
die Stadt Oberkirch. Die Gesamtkosten für den Neubau der Kreisstraße und
der Kostenanteil des Ortenaukreises an der Anschlussstelle sind zu 50
Prozent durch das Landesgemeindefinanzierungsgesetz förderfähig.

Der Ortenaukreis und die Stadt Oberkirch laden alle interessierten
Einwohner von Nußbach, Stadelhofen und Zusenhofen zu einer öffentlichen
Informationsveranstaltung am Dienstag, 8. Dezember, um 19 Uhr in die
Freiwaldhalle nach Zusenhofen ein. Vertreter von Kreis und Kommune
informieren an dem Abend über den aktuellen Sachstand und die weitere
Vorgehensweise für eine zukünftige Ortsumfahrung von Zusenhofen.

Autor: st

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.