Hinweis zum Feuerwerksverbot
Sicher in das neue Jahr starten

Die sogenannte Schutzzone wurde beispielhaft für den Innenstadtkern grafisch dargestellt. Entsprechende Schutzbereiche bestehen darüber hinaus sowohl im übrigen Kernstadtgebiet als auch in den Ortsteilen rund um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen. | Foto: Grafik: Stadt Oberkirch
  • Die sogenannte Schutzzone wurde beispielhaft für den Innenstadtkern grafisch dargestellt. Entsprechende Schutzbereiche bestehen darüber hinaus sowohl im übrigen Kernstadtgebiet als auch in den Ortsteilen rund um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen.
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Oberkirch (st) Ein buntes Feuerwerk um Mitternacht läutet für viele Menschen das neue Jahr ein. Aus diesem Anlass weist die Stadt Oberkirch darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz des Bundes ganzjährig verboten ist. Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern nicht zulässig.

Schutz sensibler Bereiche in Kernstadt und Ortsteilen

Diese sogenannte Schutzzone wurde beispielhaft für den Innenstadtkern grafisch dargestellt. Entsprechende Schutzbereiche bestehen darüber hinaus sowohl im übrigen Kernstadtgebiet als auch in den Ortsteilen rund um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen. Die Stadt Oberkirch bittet daher um entsprechende Beachtung und Verständnis. Bei Verstößen können pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, beschlagnahmt und vernichtet, Platzverweise erteilt sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Die Nichteinhaltung kann unter anderem mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen steht das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zur Verfügung unter Telefon 07802/82154 oder 07802/82158 oder per E-Mail an ordnungswesen@oberkirch.de.

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